Stade. Streit um die Buxtehuder Anschlussstelle soll in die nächste Instanz gehen. Wie wichtig ist der Wachtelkönig?
Rechtfertigt ein lediglich nur vermutetes Vorkommen des streng geschützten Vogels Wachtelkönig, dass eine Straße nicht im Moor, sondern im Wohngebiet verlaufen muss? Um diese Frage dürfte es vermutlich in einigen Monaten vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gehen, wenn die Frage des Buxtehuder A 26-Zubringers erneut aufgerollt werden sollte. Der Landkreis Stade wird jedenfalls voraussichtlich die kürzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts gegen den bisher so geplanten Bau dieser Straße doch in einem Berufungsverfahren angreifen. Mit breiter Mehrheit von 9 zu 2 Stimmen hat dazu am gestrigen Donnerstag der Bauausschuss des Stader Kreistages der entsprechenden Vorlage des Landrates zugestimmt, wie die Kreisverwaltung mitteilte.
Diese auch von den beiden großen Fraktionen CDU und SPD getragene Entscheidung ist zwar nur eine Empfehlung für den am kommenden Montag tagenden Kreisausschuss. Sie dürfte aber mit ihrem eindeutigen Ergebnis eine ziemlich deutliche Tendenz aufzeigen.
Es geht um den Ausbau der Rübker Straße
In dem viel beachteten Rechtsstreit geht es um den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der eher kleinen Rübker Straße in Buxtehude. Die von vielen Wohnhäusern flankierte Straße soll verbreitert und mit meterhohen Lärmschutzwänden versehen werden. Alternative Trassen, die aber ein EU-Vogelschutzgebiet im Moorgürtel tangieren, wurden für die Planung indes nicht weiter verfolgt.
Interessen der Anlieger zu wenig berücksichtigt
Das Verwaltungsgericht hatte nun vor einigen Wochen nach Klagen von Anwohnern den Planfeststellungsbeschluss zur Rübker Straße (K 40) aufgehoben und eine eigene Buxtehuder Zufahrt zur künftigen Autobahn damit faktisch ersteinmal gekippt. Begründung: die Interessen der K 40-Anwohner seien zuwenig berücksichtigt worden. Eine direkte Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde zwar nicht zugelassen, doch der Landkreis soll jetzt dem Ausschussbeschluss zufolge die „Wiederzulassung“ auf Berufung beantragen. Ein Verfahren, das sich mehrere Monate hinziehen könnte. Erst dann könnte sich die nächste Instanz erneut mit dem Fall beschäftigen. Und auch dieser Ausgang wäre natürlich ungewiss.
Aber der Landkreis beruft sich nun auf die Einschätzung seines Fachanwalts, der die Verwaltungsrichter scharf angreift: das Verwaltungsgericht habe eher vom „gewünschten Ergebnis“ aus entschieden. Im Kern geht es neben vielen juristischen Scharmützeln und verkehrlichen Dingen dabei auch um die Frage, wie der Wachtelkönig zu bewerten ist, dessen Vorkommen im Süderelberaum schon manche Planung umgeworfen hat.
Wachtelkönig kommt „de facto“ gar nicht vor
In seiner schriftlichen Begründung verweist dass Gericht auf die Zahlen zum Vogel in dem betroffenen Bereich: So habe es für 2008 bis 2014 dort nur eine einmalige Erfassung eines einzigen Wachtelkönig-Männchens gegeben. „De facto“ komme der Vogel dort gar nicht vor, so das Gericht. Folglich hätten die Autobahnplaner andere Varianten, die das Vogelschutzgebiet berühren, nicht ausschließen dürfen. Der Landkreis berufe sich bei seiner Planung daher auf einen „Papiertiger, der die Eingriffe in Eigentum und Gesundheit der Kläger rechtfertigen soll“, so die Richter.
Buxtehude braucht einen Autobahn-Zubringer
„Buxtehude braucht aber schnellstmöglich einen eigenen Zubringer“, sagt nun SPD-Kreistagsfraktionsschef Björn Protze als Begründung für die angepeilte Berufung. Ein Jahr werde das Verfahren dauern, schätzt er. Dann gebe es aber mehr Rechtssicherheit, eine völlig neue Trassenplanung würde indes zehn Jahre dauern.
Gegen den Mehrheitsbeschluss im Kreis-Bauausschuss argumentierte indes der Buxtehuder Linken-Politiker Benjamin Koch-Böhnke. Seine Fraktion habe sich eigentlich durch das Verwaltungsgericht in der Kritik an der bisherigen Zubringerplanung bestätigt gefühlt und lehne eine Berufung dagegen ab: „Eine Umgebungsvariante macht eben viel mehr Sinne als ein Zubringer quer durch ein Wohngebiet.“