Köln. Der FDP-Politiker hatte den türkischen Staatspräsidenten als “Kanalratte“ bezeichnet. Erdogan-Anwalt kündigt Beschwerde an.

Die Äußerungen von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan haben zunächst keine strafrechtlichen Folgen. Die Hildesheimer Staatsanwaltschaft sehe keinen Anlass für Ermittlungen und habe das Verfahren eingestellt, zitierte der „Spiegel“ (Samstag) ein Schreiben der Behörde.

Bei einer Veranstaltung in Hildesheim hatte Kubicki den türkischen Präsidenten als „Kanalratte“ bezeichnet und gesagt, er benutze Flüchtlinge als Druckmittel gegen den Westen. Erdogan will die Entscheidung nicht akzeptieren.

Erdogan beleidigt: Anzeige gegen Kubicki wegen Beleidigung und Verleumdung

Der türkische Präsident hatte im Anschluss an den Wahlkampf-Auftritt im September Strafanzeige gegen den FDP-Politiker wegen Beleidigung und Verleumdung gestellt. Laut Staatsanwaltschaft überwiegt in diesem Fall allerdings das Recht auf freie Meinungsäußerung gegenüber dem Recht der persönlichen Ehre. Zwar sei das Wort eine „scharfe und auch sehr überspitzte Kritik“, es habe aber keinen sachlichen Bezug zum Flüchtlingsthema.

Der türkische Präsident will dem Nachrichtenmagazin zufolge die Entscheidung nicht hinnehmen. Es sei „offensichtlich, dass sachfremde Erwägungen, nämlich politische, ausschlaggebend waren bei dieser Entscheidung“, sagte sein Kölner Anwalt Mustafa Kaplan. Der Jurist legte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle ein, wie er dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte.