Norderstedt . Anwalt will die Sparkasse verklagen und wirft ihr bewusste Verzögerungstaktik vor. Die Haspa Norderstedt wehrt sich.
Der Schließfachraub bei der Haspa-Filiale in Norderstedt, bei dem Unbekannte im Sommer mit einem Kernbohrer in den Tresorraum eingedrungen waren und 600 Schließfächer geplündert hatten, wird ein gerichtliches Nachspiel haben.
Denn auch vier Monate nach dem spektakulären Bankraub warten die geschädigten Kunden der Hamburger Sparkasse noch auf eine Entschädigung. Verbraucherschutzanwalt Jürgen Hennemann aus Buchholz (Nordheide), der rund 20 Opfer des Schließfachraubes berät und vertritt, wirft dem Geldinstitut "eklatante Sicherheitsmängel“ und eine bewusste Verzögerungstaktik vor und will die Bank auf Schadenersatz vor dem Hamburger Landgericht verklagen.
Haspa Norderstedt: Schließfachraub landet vor Gericht
"Es ist deutlich erkennbar, dass die Haspa statt der Einleitung eines Regulierungs- und Zahlungsprozesses auf eine systematische Zermürbung ihrer geschädigten Kunden setzt“, sagt der Fachanwalt für Haftungs- und Versicherungsrecht. Auf diese Weise sollten möglichst viele Geschädigte zum vollständigen Forderungsverzicht oder zu der Bereitschaft gedrängt werden, sich unter Wert abfinden zu lassen.
Die Haspa weist die Vorwürfe zurück. Sie betont, dass sie einen "immensen Aufwand“ betreibe, um sich und ihren Kunden einen Überblick zu verschaffen. "Dazu müssen in manueller Arbeit mehrere Tausend Dokumente und Wertgegenstände zugeordnet werden. Auch wenn wir dafür ein Extra-Team aufgestellt haben, dauert das leider seine Zeit“, sagte Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg im Gespräch mit dem Abendblatt.
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In der zweiten Phase würden nun "Folgegespräche“ beginnen, in denen bereits mit den ersten Regulierungen gestartet werden könne. Bei 200 Kunden sollen bis Ende des Jahres die Schäden reguliert sein. In welchem Umfang die Haspa dann tatsächlich Entschädigungen vornehmen wird, ist allerdings offen. Allen betroffenen Kunden würden die Gebühren für ihr Schließfach für das Jahr 2021 und auch für das kommende Jahr erlassen, betont die Sprecherin.
Für Haftungsanerkenntnisse gibt es aus ihrer Sicht mit Blick auf die mit den Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und mit Blick auf die vorgenommenen Sicherheitsvorkehrungen in der Filiale keinen Grund. Abschlagszahlungen seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.