Timmendorfer Strand. Verwaltungsgericht entscheidet gegen Antrag des Hamburger Anwalts Strate. Was “Stallgäule“ damit zu tun haben.

Der für kommenden Sonntag geplante Bürgerentscheid in Timmendorfer Strand kann stattfinden. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am Donnerstag einen kurzfristigen Antrag auf Verschiebung der Wahl abgelehnt.

Timmendorfer Strand: Bürgermeisterwahl nicht verschoben

Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate hatte den Antrag gestellt. Er vertritt Robert Wagner, den amtierenden Bürgermeister des Ostseebades. Somit müssen die Bürger der Gemeinde nun am Sonntag darüber entscheiden, ob Wagner als Verwaltungschef abgewählt wird oder nicht.

Eine Bürgerinitiative hatte den Abwahl-Entscheid initiiert. Sie wird von einer Mehrheit in der Gemeindevertretung unterstützt.

Hamburger Anwalt Strate stellte Antrag zu Verschiebung

Strates Versuch der Wahlverschiebung stützte sich auf einen Passus in der Stellungnahme der Gemeindevertretung, die Bestandteil der Wahlunterlagen ist.

Dort wird behauptet, Wagner habe Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung als „Stallgäule“ bezeichnet. Tatsächlich aber hatte Wagner die Verwaltung als Ganzes mit einem „Stallgaul“ verglichen. Strate sah in der aus seiner Sicht unrichtigen Darstellung einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot.

Verwaltungsgericht entscheidet: "Stallgäule" nicht falsch wiedergegeben

Das Verwaltungsgericht war anderer Ansicht. Die Äußerung des Bürgermeisters werde zwar gekürzt und pointiert, inhaltlich aber nicht falsch wiedergegeben, entscheiden die Richter.

Wagners Äußerung sei objektiv so zu verstehen, dass er jedenfalls die Mitarbeiter der Gemeinde als „Stallgäule“ bezeichnet habe. Denn wenn erkennbar die Gemeindeverwaltung als „Stallgaul“ bezeichnet werde, so beziehe sich dies auch auf deren Mitarbeiter.

Der Rechtsweg ist damit noch nicht ausgeschöpft. Strate könnte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Doch das wird nicht geschen. „Wir warten jetzt ab, wie die Wahl ausgeht“, sagte der Anwalt. Offen bleibt, ob Wagner in Fall seiner Abwahl diese Entscheidung juristisch anfechten wird.