Bremen. Der Stadtstaat erlaubt als einziges Bundesland Bestattungen auf privatem Gelände. Kirchenvertreter sehen dies kritisch.

Fast vier Jahre nach Änderung des Bremer Friedhofsgesetz wollen nach einem Bericht des "Kurier am Sonntag" nur wenig Menschen in der Hansestadt die Asche von Verstorbenen auf ihrem Privatgrund ausstreuen. 86 Anträge hat der Umweltbetrieb Bremen (UBB) seit der Gesetzes-Änderung bearbeitet, wie die Zeitung berichtet. Davon seien nach Angaben des Umweltbetriebes zwölf wegen formaler Fehler abgelehnt worden.

Jetzt plant die Bremer Bürgerschaft auf Antrag von SPD und Grünen, das Gesetz erneut ändern, berichtet der "Kurier am Sonntag". Künftig soll demnach den nächsten Angehörigen von Verstorbenen mit Ausstreuungswunsch die Totenfürsorge für das Ausbringen der Asche übertragen werden – falls in der Verfügung keine Person genannt ist.

Folgen andere Länder dem Bremer Beispiel?

Seit Anfang 2015 darf in Bremen erstmals in Deutschland die Asche eines verstorbenen Angehörigen in privaten Gärten verstreut werden. Zu diesem Zweck hat die Bremische Bürgerschaft den Friedhofszwang gelockert. Noch sei kein anderes Bundesland dem Beispiel gefolgt. Aber es gebe viele Anfragen, "auch aus dem Süden", zitiert die Zeitung Jens Tittmann, den Sprecher der Umweltbehörde.

Auch in Parks oder an Flüssen ist das Verstreuen der Totenasche in Bremen mit einer Sondergenehmigung möglich. Allerdings wurde die Lockerung des Friedhofszwanges an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss der ausdrückliche Wille des Verstorbenen dazu schriftlich festgehalten sein. Außerdem muss bisher eine Person zur "Totenfürsorge" benannt werden, die darüber wacht, ob die wunschgemäße Bestattung tatsächlich eingehalten wird.

Vertreter der Bremischen Evangelischen Kirche hatten die Regelung mehrfach kritisiert. Sie führe zu einer Privatisierung von Tod und Trauer, die die öffentliche Erinnerungskultur infrage stelle und der Würde Verstorbener nicht gerecht werde.

Diese Persönlichkeiten sind 2018 gestorben: