Verden. Bestrafung sei mit Meinungsfreiheit vereinbar, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Ursula Haverbeck sitzt derzeit ihre Haftstrafe ab.
Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck, die derzeit ihre Haftstrafe in Bielefeld absitzt, ist mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Eine Bestrafung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes sei grundsätzlich mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Haverbecks Verfassungsklage sei deshalb nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Die 89-Jährige aus Vlotho in Ostwestfalen sitzt ihre Strafe seit Mai in einem Gefängnis in Bielefeld ab. Das Landgericht Verden in Niedersachsen hatte sie wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu zwei Jahren Haft verurteilt. Haverbeck hat wiederholt behauptet, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen sei.
Die Verfassungsbeschwerde eines anderen Klägers, der wegen Verharmlosung des NS-Völkermordes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hat dagegen Erfolg. Eine Verurteilung komme nur bei Äußerungen in Betracht, die geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu gefährden, hieß es zur Begründung.