Föhr. Angeklagte erstach Ehemann im Bett. Verteidigung fordert im Prozess um die tödliche Messerattacke weitere Zeugen.
In dem Prozess gegen eine Frau, die ihren Ehemann auf Föhr erstochen haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes.
Die Verteidigung hingegen will weitere Zeugen hören sowie technische Geräte auswerten, bevor das Urteil gegen die angeklagte Ehefrau fällt. Sie ist der Ansicht, die der Tat vorangegangene Gewalt und sexuelle Demütigung seien nicht ausreichend gewürdigt worden.
Angeklagte erstach Ehemann im Bett
In der Nacht zum 7. Mai habe die 50-jährige Angeklagte ihrem 51-jährigen Mann von hinten mit einem Küchenmesser in den Rücken gestochen, als dieser bereits im Bett lag. Beweise dafür seien die Art des Stichkanals sowie mangelnde Abwehrverletzungen. Bisher war man davon ausgegangen, dass zwei Stiche in die Brust das Herz des Mannes durchbohrt hatten.
Ursprünglich war die Ehefrau wegen Totschlags angeklagt worden. Nun fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes. Das Schlusswort lautete, dass nach der Beweisaufnahme zwar von Gewalt in der Ehe ausgegangen werde, diese jedoch nicht regelmäßig und eher mit oberflächlichen Verletzungen einhergehend gewesen sei.
Ehefrau hatte zum Tatzeitpunkt 2,56 Promille
Die Angeklagte wollte vor Gericht selbst nicht aussagen. Ihr Anwalt begründete dies mit einer erheblichen emotionalen Belastung. Doch auch Schweigen wollte die 50-Jährige nicht, sie ließ eine psychiatrische Gutachterin für sie sprechen, der sie zuvor ihre Geschichte erzählt hatte.
Demnach kann sich die Angeklagte nicht mehr an die Tat erinnern, stritt diese aber auch nicht ab. Zum Tatzeitpunkt hatte sie einen Alkoholwert von 2,56 Promille im Blut.
Weitere Zeugen
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Flensburg will nun über das weitere Vorgehen beraten. Am 20. Dezember soll der Prozess dann – entweder mit neuen Zeugen oder mit der Fortsetzung des Plädoyers – fortgesetzt werden.