Leipzig. Etliche Klagen, unter anderem von Kommunen, sollen verhandelt werden. Es geht um den Tunnel, der unter der Elbe gebaut werden müsste.
Im Prozess um die Elbquerung der A20 nordwestlich von Hamburg haben die Planer Änderungen bei der Tunnelsicherheit angekündigt. Es solle mehr Notausgänge als bisher geplant geben, die für Rettungskräfte nutzbar und befahrbar sind, erklärten Vertreter des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein am Montag in Leipzig. Vor dem dortigen Bundesverwaltungsgericht wurden die sechs Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Elbquerung verhandelt. Der Prozess sollte bis Dienstag dauern. Wann ein Urteil fällt, war offen.
Geklagt haben die Naturschutzverbände Nabu und BUND, der Landesnaturschutzverband, die Gemeinde Kollmar, der Kreis Steinburg, der Fährbetrieb Glückstadt sowie Privatleute. Sie halten den 5,6 Kilometer langen Tunnel nicht für finanzierbar, rügen Verstöße gegen Naturschutzrecht und ziehen die Tunnelsicherheit in Zweifel. Der Fährbetrieb sieht zudem seine Existenz gefährdet.
Die A 20 endet derzeit in Bad Segeberg
Die A20 ist derzeit nur bis Bad Segeberg fertig. Die Elbquerung wird sowohl von schleswig-holsteinischer als auch von niedersächsischer Seite geplant. Auch gegen die niedersächsischen Planungen ist geklagt worden. Darüber soll voraussichtlich im Oktober in Leipzig verhandelt werden, konkrete Termine stehen aber noch nicht fest.
Die Frage des Brandschutzes in dem Doppelröhren-Tunnel wurde am Montag ausgiebig besprochen. Das Landesamt kündigte an, dass fünf sogenannte Quersteige, über die man von einer Tunnelröhre in die andere gelangt, für Rettungskräfte befahrbar werden sollen. Bislang waren nur zwei der Notausgänge so geplant worden. Auch über die Tauglichkeit der Lüftungsanlage wurde gestritten.
Für das Verkehrsministerium Schleswig-Holstein beobachtete Staatssekretär Frank Nägele den Prozess. Er gab sich nach dem Auftakt zuversichtlich. Die Elbquerung sei natürlich der umweltsensibelste Teil der A20-Planung. Er habe aber keinen Zweifel, „dass unsere grundlegende Entscheidungen vom Gericht gestützt werden“, sagte Nägele.