Bremen. Mit dem Gesetz kann Bremen vorübergehend gegen den Willen der Eigentümer leerstehende Immobilien nutzen, um Flüchtlinge unterzubringen.

Das Bremer Landesparlament hat eine Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet, mit der künftig Wohnraum für Flüchtlinge sichergestellt werden kann. Nach einer ausgedehnten Debatte stimmte die Bürgerschaft am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit für die zunächst bis März 2017 befristete Regelung. Unterdessen schloss der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) einen ähnlichen Vorstoß für Niedersachsen aus.

Mit dem Gesetz kann Bremen vorübergehend auch gegen den Willen der Eigentümer leerstehende Immobilien nutzen. Dafür soll es dann Entschädigungen geben. Das Sozialressort hat dabei Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 300 Quadratmetern im Auge. Zwangsmaßnahmen sollen allerdings nur dann möglich sein, wenn alle Unterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge ausgelastet sind.

Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) betonte, das Gesetz führe weder zu Beschlagnahmung noch zu Enteignung. Es ermögliche lediglich, Wohnraum zeitlich begrenzt sicherzustellen. „Mit dem Gesetz laufen wir nun nicht wild los und sagen, was geeignet ist. Der Bremer Weg heißt weiterhin Verhandlung.“

Es würden jetzt schnell große Kapazitäten gebraucht, um alle Menschen, die nach Bremen kämen, unter ein Dach zu bringen, unterstrich auch die Abgeordnete Sascha Karolin Aulepp (SPD). „Wir müssen die Menschenrechte derjenigen schützen, die bei uns ankommen.“ Nach ihren Angaben treffen täglich rund 100 bis 150 Asylbewerber im kleinsten Bundesland ein.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp bezweifelte, ob das Gesetz überhaupt angewendet werden könne. Ohnehin werde es die Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Bremen nicht lösen. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Lencke Steiner, kritisierte, mit der Regelung sei eine Grenze überschritten worden. Die Sicherstellung von Gebäuden sei aus ihrer Sicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Niedersachsens Innenminister Pistorius sagte am Donnerstag im Landtag in Hannover, die Landesregierung plane derzeit nicht, privaten Wohnraum für Flüchtlinge zu beschlagnahmen. Bislang sind Bremen und Hamburg die einzigen Bundesländer, die gesetzlich die Sicherstellung von Immobilien ermöglichen.