„Schleswig-Holstein ist kein Gefahrengebiet“, sagte der Landtagsabgeordnete Patrick Breyer den Antrag. Nach einer Landtagsdebatte will sich der Innen- und Rechtsausschuss mit einer möglichen Gesetzesänderung befassen.
Kiel. Die polizeilichen Gefahrengebiete in Schleswig-Holstein bleiben umstritten. Der Innen- und Rechtsausschuss wird sich bald mit einer möglichen Gesetzesänderung befassen. Das ist das Ergebnis einer im Landtag geführten Debatte. Sie ging auf einen Antrag der Piratenfraktion zurück.
Der war in den vergangenen Monaten nach einer entsprechenden Berichterstattung im Hamburger Abendblatt klar geworden, dass das Instrument der Gefahrengebiete von der Polizei erheblich häufiger eingesetzt wird als bisher bekannt. Die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg werden regelmäßig in den Wintermonaten zu Gefahrengebieten. Die Stadt Neumünster ist es durchgängig seit fünf Jahren – um nur zwei Beispiele zu nennen. In solchen Zonen sind verdachtslose Kontrollen erlaubt – was auch nach Ansicht der Verteidiger dieses Instruments einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger darstellt.
Die Piraten wollen nun den entsprechenden Paragrafen aus dem Landesverwaltungsgesetz streichen. „Schleswig-Holstein ist kein Gefahrengebiet“, begründete der Landtagsabgeordnete Patrick Breyer den Antrag. „Solche Kontrollzonen sind eine Misstrauenserklärung gegen ganze Regionen und gegen die Menschen in unserem Land.“ Innenminister Andreas Breitner (SPD) hielt dagegen und warf Breyer vor, „in der Polizei eine Bedrohung für die Freiheit zu sehen“. Die CDU-Landtagsabgeordnete Astrid Damerow sprang dem SPD-Minister zur Seite. „Wenn wir von der Polizei erwarten, dass sie uns vor Kriminalität schützt, müssen wir ihr auch Mittel an die Hand geben, um diese Aufgabe zu erfüllen“, sagte sie. Der FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki erinnerte daran, dass die Reform des Polizeirechts 2007 von CDU und SPD beschlossen worden war. Er sprach von einem „in Teilen miserablen Gesetz“, das geändert werden sollte. Ähnlich sah das auch Burkhard Peters, innenpolitischer Experte der Grünen. Er sagte: „Sieben Jahre nach der Einführung des Gesetzes muss eine Bilanz über Wirksamkeit und Erforderlichkeit gezogen werden.“