Prozess gegen einen 44-Jährigen, mehrfach Vorbestraften. Er hatte einer 23-Jährigen angeboten, von ihr einen Ganzkörpergipsabdruck zu machen. Ihm droht jetzt die Sicherheitsverwahrung.

Rostock. Im Prozess gegen einen 44-jährigen Mann wegen versuchter sexueller Nötigung werden am Montag die Plädoyers erwartet. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann soll laut Anklage gegenüber einer 23-jährigen Frau in Rostock vorgegeben haben, von ihr einen Ganzkörpergipsabdruck fertigen zu wollen.

Sein Ziel sei es aber ausschließlich gewesen, sich an ihr sexuell zu vergehen. Die junge Frau konnte sich befreien. Zur mutmaßlichen Tatzeit trug der Mann eine elektronische Fußfessel und stand unter Führungsaufsicht. Er war im Herbst 2011 nach zehnjähriger Haftstrafe wegen Vergewaltigung entlassen worden.

Zu Beginn des Prozesses vor dem Rostocker Landgericht hatte der Mann die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Er schilderte, wie er noch im Gefängnis mit der künstlerischen Tätigkeit des Anfertigens von Körperabdrücken begonnen habe. Zunächst seien es Tierköpfe gewesen, dann menschliche Körperteile bis hin zum ganzen Körper. Das mutmaßliche 23-jährige Opfer hatte sich auf eine Anzeige hin bei ihm gemeldet. Der Angeklagte hatte ihr gesagt, dass er den Abdruck an einen in Hamburg lebenden Ausländer verkaufen wollte. 2500 Euro habe er der jungen Frau für den Abdruck geboten. Zur Aussage der Frau vor Gericht war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Ein Psychologe attestierte dem Angeklagten ein hohes Rückfallrisiko. Er habe trotz langjähriger Haftstrafen keine ernstzunehmende Therapie angenommen. Er sei wegen der Weigerung, sich therapieren zu lassen, als gefährlich eingeschätzt worden, sagte der Psychologe. Der Vorsitzende Richter hatte vor Prozessbeginn betont, dass dem Mann im Falle seiner Verurteilung Sicherungsverwahrung drohe. Das Urteil soll am Mittwoch gesprochen werden.