Der iranische Asylbewerber Ehsan Abri ist nach eigenen Angaben homosexuell und Kommunist. Nun darf er hoffen, in Deutschland zu bleiben. Bundesamt verzichtet auf Abschiebung nach Ungarn.

Kiel. Der iranische Asylbewerber Ehsan Abri kann zunächst in Deutschland bleiben. Wie das Innenministerium am Dienstag in Kiel mitteilte, zieht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Asylverfahren an sich und verzichtet darauf, den Iraner nach Ungarn zu schicken, von wo Abri nach Deutschland gekommen war.

Abri könne nun mit einer gewissen Berechtigung hoffen, als Asylbewerber in Deutschland anerkannt zu werden, erklärte der Kieler Innenstaatssekretär Bernd Küppersbusch. Das Ministerium hatte zunächst auf Grundlage seines bisherigen Informationsstandes verkündet, Abri müsse nach Ungarn. Erst am Dienstagnachmittag habe das Bundesinnenministerium telefonisch auf Nachfrage den neuen Sachstand bestätigt, hieß es.

Ehsan Abri ist nach eigener Darstellung homosexuell und Kommunist. Er war im Mai von der Bundespolizei kontrolliert und in Abschiebehaft geführt worden. Innenminister Breitner hatte vor einem Monat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) gebeten, sich für eine humanitäre Lösung einzusetzen. Friedrich hatte daraufhin die Überstellung von Abri nach Ungarn zunächst gestoppt und eine erneute Prüfung des Selbsteintritts zugesagt.

Das Bundesamt hatte nach Angaben Küpperbuschs am 17. Juli vorerst eine Ablehnung des Selbsteintrittsrechts kommuniziert. Die sogenannte Dublin-Verordnung gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Asylanträge selbst zu prüfen, obwohl sie nach den regulären Kriterien der Verordnung eigentlich nicht zuständig sind. Für ein Selbsteintrittsrecht können familiäre, kulturelle oder andere humanitäre Gesichtspunkte sprechen.

„Ehsan Abri kann jetzt mit einer gewissen Berechtigung hoffen, als Asylbewerber in Deutschland anerkannt zu werden“, sagte der Staatssekretär. Flüchtlingen aus dem Iran werde in Deutschland vielfach Schutz gewährt, entweder durch politisches Asyl, Gewährungen von Flüchtlingsschutz oder die Feststellung eines Abschiebeverbotes.