Sechs Monate lang wird Material zur rechtsextremen NPD gesammelt. Lorenz Caffier (CDU) befürwortet ein erneutes Verbotverfahren.
Schwerin. Die Innenminister der Länder haben die sechsmonatige Datensammlung zum Wirken der rechtsextremen NPD nahezu abgeschlossen und prüfen von Anfang Oktober an, ob die Faktenlage für einen neuerlichen Verbotsantrag reicht. „Das Material stammt ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen“, betonte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Lorenz Caffier (CDU). „Wir werden den Fehler des ersten Verbotsverfahrens nicht wiederholen.“ 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht nicht über einen Verbotsantrag von Bund und Ländern entschieden, weil dieser auch auf Informationen von V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden in NPD-Führungsgremien basierte.
„Es gibt die klare Vereinbarung, dass nur unbelastetes Material verwendet wird, aus Medienbeiträgen oder von öffentlichen Auftritten NPD-Angehöriger. Alle Bundesländer, die Material zur Verfügung stellen können, haben das auch getan“, sagte Caffier.
Als Vorsitzender der Innenministerkonferenz hat er seine Amtskollegen für Anfang Dezember zur Herbsttagung nach Rostock-Warnemünde eingeladen. „Dann werden wir eine abschließende Beurteilung der Datenlage vornehmen und der am Tag darauf tagenden Konferenz der Ministerpräsidenten eine Empfehlung zukommen lassen, ob ein neuer Verbotsantrag Aussicht auf Erfolg hat“, sagte der CDU-Politiker. Zugleich warnte er vor einer schon jetzt einsetzenden Debatte über Inhalte des Dossiers: „Ich kann nur hoffen, dass mit solchen Spekulationen kein Schaden für ein mögliches Verfahren entsteht.“
Geht es nach Caffier, kommt es zu einem neuen Verfahren. Anders als Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hält er ein Verbot der Partei für dringend erforderlich und auch für möglich. „Nach einer ersten Sichtung des zusammengetragenen Materials fühle ich mich in meiner Einschätzung bestärkt, dass die kämpferische Aggressivität der NPD, mit der sie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht, belegbar ist und sie deshalb verboten gehört.“ Doch gebe es unter juristischem Blickwinkel auch andere Sichtweisen, sagte Caffier. Friedrich hatte sich in einem Zeitschiften-Interview jüngst erneut skeptisch zum Verbot der rechtsextremen Partei geäußert.
Caffier räumte ein, dass die NPD bei der Bundestagswahl 2009 und den jüngsten Landtagswahlen in Baden-Württemberg, dem Saarland und Schleswig-Holstein kaum eine Rolle spielte und deutlich an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war. Doch nutze sie die staatlichen Mittel, die sie nach dem wiederholten Einzug in die Landtage von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern erhalte, um ihre Strukturen zu festigen und ihre Propaganda zu verbreiten. In Ostdeutschland sei sie auch in Kommunalparlamenten vertreten und eng mit der gewalttätigen Kameradschaftsszene vernetzt.
„Wir müssen aus unserer Geschichte lernen und den Anfängen wehren“, mahnte Caffier und zog Parallelen zum aufkommenden Nationalsozialismus Anfang der 1930er Jahre.