Die Klage gegen die Persiflage auf die bei Rechtsextremen und Neonazis beliebte Marke Thor Steinar wurde abgewiesen.

Nürnberg/Schwerin. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Klage einer Bekleidigungsfirma, die die bei Rechtsextremen beliebte „Thor Steinar“-Kleidung vertreibt, weitgehend abgewiesen. Die Firma MediaTex hatte gegen die von den Jungsozialisten aus Mecklenburg-Vorpommern geschaffene Satirefigur „Storch Heina r“ geklagt. Das Satireprojekt des SPD-Politikers Mathias Brodkorb darf somit weiter die Kleidermarke „Thor Steinar“ verulken. Die Artikel mit dem Storch Heinar, die auf dem Internetportal „ Endstation Rechts “vertrieben werden, zeigen einen klapprigen Storchs mit Stahlhelm und Hitlerbärtchen. MediaTex sah seine Markenrechte verletzt und hatte geklagt. Das Gericht war der Ansicht, dass keinerlei Verwechslungsgefahr zwischen der Marke und der Persiflage auf T- Shirts und Taschen besteht. Auch würden die Kennzeichen und Waren der brandenburgischen Firma weder herabgesetzt noch verunglimpft.

Letztlich sei das angestrebte Verbot aber schon allein deshalb nicht infrage gekommen, weil die satirische Auseinandersetzung mit der umstrittenen Kleidermarke von den Grundrechten der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt sei, betonte das Gericht. Nur in einem Nebenpunkt habe die Firma MediaTex berechtigte Ansprüche. Auf zum Kauf angebotenen Taschen war der ebenfalls von MediaTex geschützte Schriftzug „Wüstenfuchs“ aufgedruckt. Die Anti-Extremismus-Initiative darf diese Tasche nicht mehr vertreiben. Die brandenburgische Firma muss die Kosten des Rechtsstreits deshalb nur zu 94 Prozent tragen; der Streitwert wurde auf 180000 Euro festgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

MediaTex hatte marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht. „Storch Heinar“-Motive auf T-Shirts, Ansteckern und Tassen - etwa ein Storch mit Stahlhelm und Hitlerbärtchen – werden im Internet vertrieben. Das Portal „Endstation Rechts“ setzt sich darüber hinaus auf hohem intellektuellen Niveau mit politischem Extremismus auseinander. Die Initiative ist ein Projekt der Jungsozialisten Mecklenburg-Vorpommern und steht unter Leitung des Rostocker Landtags-Abgeordneten Mathias Brodkorb.

Der SPD-Politiker bezeichnete das Urteil als „Sieg der Vernunft“. Seine Kunstfigur „Storch Heinar“ ließ er triumphierend sagen: „Ich habe soeben im Nürnberger Modeverbrecherprozess meinen Gegner vernichtend geschlagen.“ SPD-Fraktionschef Norbert Nieszery zeigte sich erleichtert. Das Gericht habe eindeutig festgestellt, dass der Storch unter das Grundrecht der Meinungs- und Kunstfreiheit falle. „Damit ist zum Glück die existenzielle Bedrohung des ehrenamtlichen Projekts „Endstation Rechts“ abgewendet!“

Die Kleidermarke „Thor Steinar“ ist seit längerem umstritten. Der Brandenburger Verfassungsschutz warnte 2009 in einer Broschüre, dass sie im „aktionsorientierten Rechtsextremismus“ getragen werde. In mehreren Städten klagten zuletzt Laden-Vermieter, weil ihnen das Unternehmen beim Abschluss der Verträge den Hintergrund der Marke verheimlicht habe. In Nürnberg organisiert die Gewerkschaft Verdi wöchentliche Mahnwachen vor dem Thor-Steinar-Laden. In Schwerin steht ein „Thor Steinar“-Laden nach Informationen der „Schweriner Volkszeitung“ (Mittwoch) vor dem Aus. Selbst in der rechten Szene ist die Marke nicht immer populär: Ihre hohen Preise würden die Käufer zwingen, sich zu verschulden, wenn sie sich dem „rechten Lifestyle“ anpassen wollten, heißt es in Internetforen.