Das Oberlandesgericht in Schleswig lässt zwei Sexualstraftäter frei. Hintergrund ist ein Urteil des Gerichtshof für Menschenrechte.

Schleswig. Zwei als gefährlich geltende Sexualstraftäter kommen nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts aus der Sicherungsverwahrung frei. Das entschied das OLG in Schleswig am Donnerstag. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden darf. Als die beiden heute 70 und 66 Jahre alten Straftäter verurteilt wurden, war sie noch auf zehn Jahre begrenzt. Erst 1998 entfiel die Frist; die beiden Männer blieben länger in Sicherungsverwahrung. Generalstaatsanwalt Erhard Rex schätzt beide Männer noch als gefährlich ein. Er respektiere das Urteil aber, sagte er.