Mecklenburg-Vorpommern klagt auf Unterlassung von Äußerungen des NDP-Fraktionschefs Pastörs gegenüber Sylvia Bretschneider.

Rostock/Schwerin. Darf der Chef der NPD-Landtagsfraktion Udo Pastörs einen direkten Zusammenhang zwischen Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider und der DDR-Volkskammer herstellen? Mit dieser Frage musste sich das Landgericht Rostock am Dienstag in einem vom Land Mecklenburg-Vorpommern angestrengten Zivilverfahren gegen die NPD-Fraktion auseinandersetzen. Nachdem Bretschneider ihn im Juni 2011 des Saales verwiesen hatte, erklärte Pastörs: „Diese Frau hätte der nicht freigewählten Volkskammer alle Ehre gemacht. In einem Landtag, der vorgibt, demokratisch zu sein, hat eine solche Gesinnungsextremistin eigentlich nichts zu suchen.“

Das Land klagt dagegen auf Unterlassung und vertrat im Gericht die Ansicht, dass diese Äußerung diffamierend und als Schmähkritik zu behandeln sei. Sie sei von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt.

Dem widersprach Pastörs, er sehe die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten. Es sei nicht seine Intention gewesen, „die Linie der Schmähkritik“ zu überschreiten. Es sei ihm bei der Veröffentlichung darum gegangen, die Öffentlichkeit umfassend über die Vorgänge im Landtag zu informieren. „Es war keine Operation des Angriffs gegen eine Person“, sagte Pastörs. Er räumte allerdings ein, dass die juristische Bewertung und die Grenzziehung zwischen dem, was gerade noch erlaubt beziehungsweise verboten ist, schwierig sei. Das Landgericht wird am 4. April seine Entscheidung verkünden.

Kein Thema mehr im Landgericht war eine weitere Äußerung Pastörs, die er im gleichen Zusammenhang gemacht hat: „Die Frau Bretschneider ist in ihrer Amtsführung und in ihrem geschichtlichen Wissen extrem einfach strukturiert. Sie ist zur unparteiischen Sitzungsleitung nicht fähig und missbraucht ihre Stellung als Landtagspräsidentin in einer unglaublich dreisten Art und Weise“. Ende Januar hatte das Oberlandesgericht (OLG) Rostock in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass diese Äußerungen einen sachlichen Bezug zur Sitzungsleitung Bretschneiders aufweisen, so dass sie sich gerade noch innerhalb der Auseinandersetzung über eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage bewegten.

Für Prozessbeobachter überraschend hatte das Land diese OLG- Entscheidung vor der Landgerichtssitzung am Dienstag akzeptiert. Der Vertreter des Landes betonte aber, das Gericht habe deutlich gemacht, dass Pastörs’ Äußerungen in einer bestimmten Situation nach dessen Verweis aus dem Sitzungssaal gefallen sind. „Das heißt jetzt nicht, dass jeder, dem das gerade so einfällt, das sagen darf.“ Ein schlichte Wiederholung des Zitats wäre eine Beleidigung. „Und eine Beleidigung ist weiterhin unzulässig“, betonte der Anwalt.

(dpa/abendblatt.de)