Der Flugplatz war 1994 aus militärischer Trägerschaft entlassen worden. Anwohner hatten ab 1989 Grundstücke erworben und 2007 geklagt.

Schleswig. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat eine Klage gegen den Weiterbetrieb des Flughafen Westerland auf Sylt zurückgewiesen. Die Klage der Anwohner sei zu spät gekommen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts am Montag. Auch ein zweiter Antrag, in dem die Nachbarn wegen einer erheblichen Zunahme des Flugbetriebs nachträgliche Lärmschutzauflagen verlangten, wurde zurückgewiesen. Über die neue, allgemeine Nutzung des Flughafens sei bereits 1996 berichtet worden. Die Kläger hätten sich früher informieren und Widerspruch einlegen können. Der Flugplatz war 1994 formal aus militärischer Trägerschaft entlassen worden. Dies wurde 1996 genehmigt. Die Anwohner hatten zwischen 1989 und 2005 Grundstücke erworben und 2007 geklagt.