Der 20-Jährige wird verdächtigt, zwei Taxifahrer mit mehreren Messern attackiert zu haben. Eine der beiden Taten hat er zugegeben.

Oldenburg. Ein wegen Mordes an einem Taxifahrer angeklagter 20-Jähriger hat die Tat bei Prozessbeginn vor dem Landgericht Oldenburg bestritten. „Ich habe diesen Herren noch nie gesehen“, sagte er am Dienstag über das 58 Jahre alte Opfer.

Der Mann war am 25. September in Elsfleth (Kreis Wesermarsch) in seinem Wagen erstochen worden. Einen Tag später wurde eine damals 61 Jahre alte Taxifahrerin in Stuhr (Kreis Diepholz) mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt.

Dieses Verbrechen gestand der Angeklagte. Er habe die Frau in ihrem Auto ausrauben wollen, doch sie habe sich gewehrt, sagte der nicht vorbestrafte Mann vor der Jugendkammer. Er könne das im Nachhinein nicht fassen: „So kenn ich mich selber nicht.“ Als Zeugin sagte die Taxifahrerin vor Gericht: „Er hat pausenlos auf mich eingestochen.“ Die Anklage wirft dem jungen Mann für diese Tat versuchten Mord vor. An dem Messer, das bei der Tat in Elsfleth benutzt wurde, waren seine DNA-Spuren gefunden worden. „Es spricht vieles dafür, dass es Ihr Messer ist“, sagte der Richter am ersten Verhandlungstag. Dazu könne er nichts sagen, antwortete der Angeklagte.

Der 20-Jährige muss sich in den Verfahren wegen Mordes, versuchten Mordes, versuchten schweren Raubs und versuchter räuberischer Erpressung verantworten. An zwei aufeinanderfolgenden Tagen soll er im September vergangenen Jahres an zwei verschiedenen Orten im Bremer Umland erst den Taxifahrer mit einem Messer erstochen und dann dessen Kollegin verletzt haben. Nach Darstellung der Anklage wollte der junge Mann seine Opfer berauben und griff sie überraschend an.

Die Verbrechen an den Taxifahrern hatten bundesweit für Entsetzen gesorgt. Der Angeklagte aus dem Landkreis Wesermarsch bei Bremen war erst nach mehreren Tagen gefasst worden und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Da er zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war, wird ihm nach dem Jugendstrafrecht der Prozess gemacht. Im Fall eines Schuldspruchs droht im eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren. Ein Urteil wird das Gericht voraussichtlich am 23. März verkünden.