Der Führer des Autozuges nach Sylt soll den Lkw trotz starken Windes nicht gesichert haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor.

Flensburg. Nach dem Tod eines Lastwagenfahrers auf der stürmischen Überfahrt nach Sylt soll sich nun der Zugführer des Autozuges vor Gericht verantworten. Er soll den Lastwagen trotz starken Windes nicht mit Spanngurten gesichert haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb fahrlässige Tötung vor. Das Amtsgericht Flensburg erließ einen Strafbefehl gegen den 21-Jährigen.

Im September 2009 war ein Lastwagen auf der Bahnstrecke zwischen dem Festland und Sylt vom Zug gestürzt. Dabei wurde der Fahrer so schwer am Kopf verletzt, dass er starb. Der Zugführer legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht.