Im niedersächsischen Landtag ist ein Streit über die Neugründung von Gesamtschulen entbrannt. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung.

Hannover. Die Neugründung von Gesamtschulen hat am Donnerstag im niedersächsischen Landtag für einen lautstarken Streit zwischen Regierung und Opposition gesorgt. Ursache sind die unterschiedlichen Gesetze für öffentliche und private Schulträger. Während öffentliche Schulen vor der Neugründung für einen Zeitraum von 14 Jahren genügend Schüler für mindestens fünf Züge nachweisen müssen, gibt es diese Auflagen nicht für private und kirchliche Schulen. Aus Sicht der Opposition gefährden die ungleichen Maßgaben die weltanschauliche Neutralität des niedersächsischen Schulwesens.

Die Vorgaben für staatliche Schulen begründete Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) mit der Verlässlichkeit wegen des demografischen Wandels. Außerdem könne nur so optimales Bildungsangebot gewährleistet werden. „Die Genehmigung einer Schule in freier Trägerschaft kann und darf dagegen nicht von solchen Bedingungen abhängig gemacht werden.“ Dies würde die in der Verfassung garantierte Privatschulfreiheit in unzulässiger Weise einschränken. Nachdem die schulpolitische Sprecherin der Grünen, Ina Korter, der Ministerin eine „völlig unzureichende“ Beantwortung der Fragen vorwarf, schaltete sich Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) in die Debatte ein. Die Opposition leide darunter, dass sie anderer Meinung als die Regierung sei. Eine Mehrheit dieses Parlaments habe das Schulgesetz festgelegt. „An diese Beschlüsse hat sich jeder Schulträger in Niedersachsen zu halten“, sagte Wulff. Die Regelungen seien richtig, da ansonsten weder eine inhaltliche Differenzierung noch das Bildungsniveau aufrecht gehalten werden können.