Man solle grundsätzlich erst eine ordentliche Rechnung vom Call-by-Call-Anbieter mit der sogenannten Vorvorwahl direkt verlangen.

Neubrandenburg/Rostock. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern warnt vor Inkassofirmen, die Telefonkunden derzeit mit dubiosen Mahnforderungen überschwemmen. „Diese Fälle haben gigantisch zugenommen“, sagte Jurist Matthias Wins von der Verbraucherzentrale in Rostock am Sonnabend. Beispiel sei ein Fall in der Region Neubrandenburg, in dem eine Inkassofirma aus Neuss für einen sogenannten Call-by-Call-Anbieter 1,97 Euro aus dem Jahr 2006 eintreiben wollte, daraus aber mit Mahn- und Inkassogebühren 36,97 Euro wurden. „Wir hatten noch keinen Fall, in dem solche Forderung berechtigt war“, sagte Wins.

Die Masche sei immer dieselbe. „Häufig sind die Ursprungsbeträge klein und lange zurückliegend und die Forderung ist deshalb meist sehr schwer nachzuvollziehen“, erläuterte Wins. Wer aber sicher sei, dass er solche Beträge immer zusammen mit der Rechung der Telekom bezahlt habe, brauche nicht zu zahlen. Sei man sich nicht sicher, müsse man grundsätzlich immer erst eine ordentliche Rechnung vom Call-by-Call-Anbieter mit der sogenannten Vorvorwahl direkt verlangen. „Hier scheint das so, als geben diese Firmen ihre Forderungen an die Inkassobüros und sparen sich eine eigene Buchhaltung.“

Wins warnte aber davor, solche Briefe generell zu ignorieren. Gut sei es außerdem immer, als Faustregel nach zwei oder drei Jahren die Verjährung einzufordern. Dann habe dies auch vor Gericht Bestand, sollte es soweit kommen. „Mir ist aber noch kein Fall bekannt, der bisher vor Gericht endete.“ Ähnliches gelte für „Internetabzocke“, bei denen Kunden vorgegaukelt werde, sie hätten telefonisch Verträge mit Firmen auf den Virgin Islands oder in Dubai abgeschlossen.

Insgesamt hätten solche dubiosen Fälle mit Kleinbeträgen, bei denen normalerweise gar nicht der Aufwand einer Einforderung lohnt, enorm zugenommen. „Das hat sich verzehnfacht, es war früher die Ausnahme, heute ist es die Regel“, meinte Wins. Wenn das in 100 000 Fällen passiert und nur ein Teil der Leute etwas bezahlen, lohne sich das wahrscheinlich für die Absenderfirmen. Im Beispielfall sollte der Telefonkunde, der von der Call-by-Call-Firma nie eine Rechnung gesehen hatte, sogar „großzügig“ nur noch 50 Prozent bezahlen, was er aber ablehnte.