Die Schlecker-Tochter „Ihr Platz“ soll Mitarbeiter am Arbeitsplatz gefilmt haben. Ein Bußgeldverfahren sei eingeleitet worden.

Hannover. Die zum Schlecker-Konzern gehörende Drogerie-Kette „Ihr Platz“ hat bei der Installation von Videokameras in ihren 700 Filialen Datenschutzbestimmungen missachtet. „Es wurden überall Kameras angebracht, ohne sich zunächst um Belange des Datenschutzes zu kümmern“, sagte am Montag in Hannover der Sprecher des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten, Michael Knaps. Die Schlecker-Tochter aus Osnabrück stehe zudem im Verdacht, unbefugt Mitarbeiter mit Kameras aufgenommen zu haben. Ein Bußgeldverfahren sei eingeleitet.

Der Verdacht der Überwachung von Mitarbeitern ergebe sich aus Skizzen der von Kameras erfassten Filialbereiche, die dem Datenschutzbeauftragten vorlägen, sagte Knaps. „Nach den Skizzen wurden zum Teil auch Arbeitsplätze und Sozialbereiche der Mitarbeiter von Kameras gefilmt“, berichtete er. Ob tatsächlich Mitarbeiter aufgenommen worden seien, müsse man aber noch anhand von Bildern überprüfen.

Eine Videoüberwachung von Mitarbeitern sei nur bei konkretem Verdacht auf eine Straftat zulässig und auch dann nur, wenn polizeiliche Ermittlungen nicht zur Aufklärung führten, betonte der Sprecher des Datenschutzbeauftragten. Hinweise auf eine bewusste Bespitzelung von Mitarbeitern der Drogeriekette habe man aber nicht.

Das Unternehmen habe die Installation der Kameras mit der Sicherung der Filialen gegen Diebstähle oder Überfälle begründet, sagte Knapps. Bei modernen digitalen Überwachungskameras könne man auf technischen Wege verhindern, dass die Geräte auch von den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter Bilder lieferten. „Es gibt die technische Möglichkeit, durch Eingriffe in die Software Bildteile mit Arbeitsplätzen von Mitarbeitern automatisch durch Pixel unkenntlich zu machen.“ Dies müsse bei „Ihr Platz“ noch geschehen.

Nach Angaben des Behörden-Sprechers hatte zunächst ein Kunde in Berlin die Videoüberwachung in einem Drogeriemarkt beim Datenschutzbeauftragten der Hauptstadt moniert. Dieser leitete die Beschwerde wegen des Firmensitzes in Osnabrück nach Niedersachsen weiter. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte forderte das Unternehmen im September auf, ihm eine sogennante Verfahrensbeschreibung zu den Überwachungsanlagen zu übersenden.

Auf diese Aufforderung habe das Unternehmen erst reagiert, nachdem der Datenschutzbeauftragte ein Bußgeldverfahren eingeleitet habe, sagte Knaps. Die vorgeschriebenen Verfahrensbeschreibungen müssten Angaben zu Ort und Reichweite der Kameras, dem Zweck der Überwachung und ein Datenschutzkonzept enthalten, das eine Weitergabe von Aufnahmen an Unbefugte verhindere. „Die schließlich eingereichten Unterlagen lassen zahlreiche Fragen offen“, sagte er. Das Unternehmen verhalte sich mittlerweile aber kooperativ. Ob tatsächlich eine Bußgeld verhängt werde, entscheide sich am Ende des Verfahrens.