Die Gerichtsverhandlung findet am 14. Juli in London statt. Die beiden 19-Jährigen sollen eine Schülerin aus Bremen vergewaltigt haben.

Lübeck/London. Die Lübecker Gymnasiasten, die in London eine 15-jährige Bremerin vergewaltigt haben sollen, befinden sich vorerst wieder auf freiem Fuß. Die beiden seien gegen Kaution freigelassen worden, teilte der Southwark Crown Court nach einem Haftprüfungstermin mit. Die Gerichtsverhandlung gegen die Schüler werde am 14. Juli in London beginnen, sagte ein Sprecher. Die beiden 19 Jahre alten Schüler sollen am vergangenen Freitag während einer Klassenfahrt in einer Londoner Jugendherberge eine 15-jährige Realschülerin aus Bremen nach einer Party vergewaltigt haben.

Die Kaution wurde vom Gericht auf 10.000 Pfund (umgerechnet knapp 12.000 Euro) festgesetzt. Dafür dürfen die Schüler der Lübecker Emil-Possehl-Schule bis zum Prozessbeginn nach Hause zurückkehren. Hier müssen sie innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft ihre Pässe bei der Polizei abgegeben und dürfen außer zum Prozess nicht ins Ausland reisen. Bei dem Haftprüfungstermin habe es noch keine Einlassungen gegeben, sagte der Gerichtssprecher. Den Schülern wird vorgeworfen, die 15-Jährige zum Oralverkehr gezwungen haben. Anders als in Deutschland werden die beiden 19-Jährigen nach Angaben des Londoner Gerichts im Prozess wie Erwachsene behandelt.

Am Dienstag hatte auch die Lübecker Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die Schüler eingeleitet, die die zwölfte Klasse des Fachgymnasiums Technik der Emil-Possehl-Schule in Lübeck besuchen. „Wir werden alle Teilnehmer der Klassenfahrt als Zeugen befragen und die Ergebnisse gegebenenfalls den britischen Kollegen zur Verfügung stellen“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Klaus-Dieter Schultz. Denn noch sei nicht klar, ob der Prozess in London oder in Lübeck geführt werde. „Wir werden ein Rechtshilfeersuchen an die britischen Behörden stellen und anbieten, das Verfahren zu übernehmen“, sagte Schultz.

In Großbritannien kann Vergewaltigung auch mit lebenslanger Haft bestraft werden, in Deutschland beträgt die Höchststrafe 15 Jahre. Die Lehrerin, die die Klassenreise begleitet hatte, ist inzwischen im schleswig-holsteinischen Bildungsministerium zum Geschehensablauf befragt worden. „Es war ein langes und sehr ernstes Dienstgespräch. Danach haben wir keine Hinweise darauf, dass es eine Verletzung der Aufsichtspflicht gegeben hat“, sagte Ministeriumssprecher Thomas Schunck. Zuletzt war unklar, ob die unter Verdacht stehenden Schüler nach Deutschland zurückgekehrt sind. Die Tore der Emil-Possehl-Schule bleiben ihnen zunächst verschlossen. Sie seien zunächst vom Unterricht beurlaubt, sagte Schunck.