Das Rostocker Oberlandesgericht entschied, dass eine Klinik die künstlich befruchteten Eizellen an die Witwe herausgeben muss.
Rostock. Eine junge Witwe aus Neubrandenburg darf von ihrem toten Mann schwanger werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschied am Freitag, dass sie nach dem Tod des Mannes Anspruch auf die künstlich befruchteten Eizellen des Paares hat. Die 29-jährige Neubrandenburgerin hatte im Frühjahr 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Eizellen in einer Klinik einlagern lassen. Nach dem tödlichen Motorradunfall des Mannes verweigerte ihr das Krankenhaus die Herausgabe. Das Landgericht Neubrandenburg hatte dies für rechtens erklärt (Az.: 2 O 111/09), die Frau legte Berufung beim OLG ein und bekam nun recht.
Die Rostocker Richter argumentieten, dass es strafbar sei, eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich zu befruchten. Im Fall der Neubrandenburgerin sei der Samen aber schon vor dem Tod des Ehemannes der Klägerin verwendet und untrennbar von der Eizelle eingeschlossen worden.