Eine Witwe aus Neubrandenburg hat Anspruch auf künstlich befruchteten Eizellen. Das entschied das Oberlandesgericht in Rostock. Die Frau hatte vor zwei Jahren Eizellen einfrieren lassen, die mit Spermien ihres inzwischen verstorbenen Ehemanns befruchtet waren.
Rostock. Die Richter haben gesprochen: Eine junge Neubrandenburger Witwe darf von ihrem toten Mann schwanger werden. Die 29-jährige Frau, die aus Neubrandenburg stammt, habe Anspruch auf die künstlich befruchteten Eizellen des Paares. Das entschied das Oberlandesgericht Rostock am Freitag.
Die 29-jährige Neubrandenburgerin hatte im Frühjahr 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Eizellen in einer Klinik einlagern lassen. Nach dem tödlichen Motorradunfall des Mannes verweigerte ihr das Krankenhaus die Herausgabe. Das Landgericht Neubrandenburg hatte dies für rechtens erklärt (Az.: 2 O 111/09), die Frau legte Berufung beim OLG ein und bekam nun recht.
Die Rostocker Richter argumentieten, dass es strafbar sei, eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich zu befruchten. Im Fall der Neubrandenburgerin sei der Samen aber schon vor dem Tod des Ehemannes der Klägerin verwendet und untrennbar von der Eizelle eingeschlossen worden.