Von 2016 an gelten laut Energieeinsparverordnung strengere Grenzwerte. Das KfW-Effizienzhaus 70 wird nun zum Mindeststandard.

Der 1. Januar ist ein wichtiges Datum für Bauherren, denn an diesem Tag verschärft sich die Energieeinsparverordnung (EnEV). „Sie schreibt vor, dass Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2016 gebaut werden, einen um 25 Prozent niedrigeren Primärenergiebedarf pro Jahr haben müssen als bisher“, sagt Jürgen Stock, Referatsleiter im Bundesbauministerium. „Außerdem muss der Wärmeschutz der Gebäudehülle bei Neubauten dann um circa 20 Prozent verbessert werden.“

Für Bauherren ist die EnEV 2016 damit auch eine finanzielle Herausforderung, denn alle Fachleute sind sich einig: Bauen wird damit teurer. „Aber über die Höhe der zusätzlichen Kosten gibt es unterschiedliche Auffassungen“, sagt Stock. Schätzungen schwanken zwischen drei und elf Prozent Mehrkosten. Unterm Strich sollen sich die Investitionen für den Haus- oder Wohnungsbesitzer aber mittelfristig auszahlen. „Berechnungen an Modellgebäuden haben ergeben, dass nach 20 bis 24 Jahren, teilweise aber auch deutlich schneller, die schwarze Null erreicht und danach sogar ein Plus zu verzeichnen sein wird“, betont der Ministeriumsvertreter.

Wie teuer es letztlich wird, hängt auch davon ab, welche Anlagetechnik Baufamilien einsetzen wollen. „Es gibt viele Wege, die Einsparungsziele zu erreichen“, sagt Stock. Wird zum Beispiel eine etwas teurere Pelletheizung statt eines Brennwertkessels genutzt, kann die Wärmedämmung etwas geringer ausfallen. Das trifft auch beim Einsatz einer Wärmepumpe zu. „Es ist eine Ermessensfrage, wo der Bauherr seine Prioritäten setzt“, sagt Stock. „Investiert er jetzt mehr Geld und spart später im laufenden Betrieb, oder investiert er lieber weniger beim Neubau und nimmt dafür höhere Betriebskosten in Kauf?“

Michiel Goris, Vorstandschef der Interhyp AG, weist darauf hin, dass Bauherren im Gegenzug von neuen Fördermitteln profitieren. So wird der Förderhöchstbetrag im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ ab April von 50.000 Euro auf 100.000 Euro heraufgesetzt. Nicht mehr gefördert wird hingegen das KfW-Effizienzhaus 70, da es durch die EnEV ab 2016 Standard wird. „Wer ein solches Haus plant und noch KfW-Förderung erhalten will, muss bis Ende März den Kreditantrag stellen“, rät Goris.

Der Standard erfüllt die neuen Anforderungen an Wärmeschutz und Primärenergiebedarf, in einigen Bereichen ist er sogar besser. „Allerdings gibt es auch Hausbaufirmen, die die neuen Grenzwerte noch nicht erreichen“, betont Jürgen Friedrichs vom Bauherren-Schutzbund. Er rät Kunden daher auf den Energiestandard des Hauses zu achten, bevor sie kaufen.

Bei der Bewertung der Energiebilanz wird nicht nur berücksichtigt, wie viel Energie der Neubau rechnerisch benötigt, sondern auch, welcher Energieträger verwendet wird. So bringt die Nutzung regenerativer Energien, zum Beispiel durch Solarkollektoren, Vorteile gegenüber Öl oder Gas. „Ausschlaggebend ist der sogenannte Primärenergiefaktor“, sagt Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau. Dieser zeigt das Verhältnis der eingesetzten Primärenergie zur abgegebenen Endenergie. Hier gilt: Je kleiner der Primärenergiefaktor, desto umweltschonender und effizienter ist der Energieeinsatz und -aufwand von der Quelle bis zum Endverbraucher. Während er bei fossilen Brennstoffen wie Strom, Gas und Heizöl über eins liegt, punkten alle erneuerbaren Energien mit Werten unter eins. Lyssoudis: „Setzt der Bauherr also viel erneuerbare Energien ein, hat er keine Probleme, die strengeren Anforderungen der EnEV zu erfüllen.“ Der Bauherr hat mithin drei Stellschrauben, mit denen er den neuen Anforderungen der EnEV Rechnung tragen kann: die Gebäudehülle, die Art der eingesetzten Energie und die Technik für Heizung und Warmwasserbereitung.

Viel Spielraum für weitere Verschärfungen sieht Lyssoudis nicht. Zwar sei für 2021 der europäische Neubaustandard „Niedrigstenergiehaus“ anvisiert, doch Einzelheiten seien nicht bekannt. „Große Sprünge wird es im Neubau nicht mehr geben“, glaubt der Ingenieur. „Wenn wir weitere Einsparpotenziale nutzen wollen, müssen wir stärker an den Bestand denken.“ Wobei Eigentümer, die einen großflächigen Anbau oder Ausbau im Bestand ab 2016 planen, laut Melita Tuschinski, Heraus­geberin des Portals EnEV-online.de, den verschärften Standard nic