Kosten für die Hausverwaltung sind keine Betriebskosten.
Reparaturen im Haus oder in der Wohnung sind immer Sache des Vermieters. Beispiel: Rohrbruch.
Wartungskosten: Häufig verbergen sich dahinter auch Reparaturen, die der Mieter nicht zahlen muss.
Versicherungen: Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen für Gebäude und Grundstück dürfen umgelegt werden.
Sonstige Betriebskosten: Im Mietvertrag muss stehen, welche konkret umgelegt werden sollen - Gastankmiete gehört nicht dazu.
Dachrinne und Gartenpflege: Die Dachrinnenreinigung ist umlegbar, wenn eine regelmäßige Reinigung erforderlich ist. Die Gartenpflege auch, wenn eine mietvertragliche Vereinbarung vorliegt.
- Mehr Informationen beim Mieterverein: www.mieterverein-hamburg.de