Kosten für die Hausverwaltung sind keine Betriebskosten.

Reparaturen im Haus oder in der Wohnung sind immer Sache des Vermieters. Beispiel: Rohrbruch.

Wartungskosten: Häufig verbergen sich dahinter auch Reparaturen, die der Mieter nicht zahlen muss.

Versicherungen: Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen für Gebäude und Grundstück dürfen umgelegt werden.

Sonstige Betriebskosten: Im Mietvertrag muss stehen, welche konkret umgelegt werden sollen - Gastankmiete gehört nicht dazu.

Dachrinne und Gartenpflege: Die Dachrinnenreinigung ist umlegbar, wenn eine regelmäßige Reinigung erforderlich ist. Die Gartenpflege auch, wenn eine mietvertragliche Vereinbarung vorliegt.

  • Mehr Informationen beim Mieterverein: www.mieterverein-hamburg.de