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In unserem Mietshaus mit immerhin 40 Einheiten ist der Wärmetauscher ausgefallen. Die Hausverwaltung hat uns darauf hingewiesen, dass ein neuer bestellt ist, bis zum Einbau aber durchaus noch bis zu zwei Wochen vergehen können. Ich finde das als älterer Mensch nicht hinnehmbar, außerdem wohnen im Haus auch Familien mit kleinen Kindern. Müssen wir also die Situation so hinnehmen, und welche Rechte können wir geltend machen?

Der Vermieter muss für die Beheizbarkeit der Wohnungen und für ihre Versorgung mit Warmwasser sorgen. Sollte es daran wegen des defekten Wärmetauschers fehlen, müsste so schnell wie möglich für Ersatz gesorgt werden. Für die Übergangszeit könnte vielleicht mit einem Provisorium gearbeitet werden. Setzen Sie dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung eine kurze Frist. Danach könnten Sie die Arbeiten selbst ausführen lassen. Der Vermieter müsste dann die Kosten erstatten. Auch wäre er verpflichtet, einen angemessenen Kostenvorschuss zu leisten.

Solange die Wohnungen nicht beheizt und nicht mit Warmwasser versorgt werden, dürfen Sie alle im Haus auch die Miete mindern - im Winter nach der derzeitigen Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg sogar um bis zu 100 Prozent. Hätte der Vermieter den Ausfall des Wärmetauschers zum Beispiel wegen unterlassener Wartung zu vertreten oder geriete er mit der Reparatur in Verzug, müsste er sogar bis zur fachgerechten Mangelbeseitigung auch die Kosten einer angemessenen Ersatzunterkunft tragen.

Experte: Markus Wiegmann ( www.klemmpartner.de )

Antwort zu "Kündigung wegen Eigenbedarf - wer zahlt bei vorzeitigem Auszug?" unter www.abendblatt.de/ leserfragen .

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