Wer untervermietet, muss einige Punkte beachten, so der Mieterverein Hamburg. Die Miethöhe kann zwar frei ausgehandelt werden, hat sich aber auch an der Quadratmeter-Miete des Hauptmieters zu orientieren. Aufschläge für eine Möblierung sind gerechtfertigt. Bei den Nebenkosten ist eine Beteiligung an den Mietneben- und Heizkosten, Strom, Gas und Telefon möglich. Auch eine Beteiligung an Renovierungsarbeiten und -kosten kann festgelegt werden. Das Untermietverhältnis kann, sofern der Vermieter seine Zustimmung gegeben hat, auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden. Von einem Untermietverhältnis kann ausgegangen werden, wenn es sich um eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung handelt.