Seit 1993 mit der neuen Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Die Bezeichnung löste den 1968 eingeführten Titel “Facharzt für Kinder- und...

Seit 1993 mit der neuen Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Die Bezeichnung löste den 1968 eingeführten Titel "Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie" ab. Die Weiterbildungszeit beträgt fünf Jahre.