Krankengymnastik: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten. Das gilt im Normalfall auch für die Privaten. Wärmetherapie: Fango, Rotlicht oder Heißluft bezahlt die gesetzliche Kasse, wenn in Kombination mit anderen Anwendungen (Massage, Krankengymnastik) verschrieben. Auch die Privaten übernehmen normalerweise die Kosten. Elektrotherapie: Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse. Das gilt im Normalfall auch für die Private. Progressive Muskelentspannung: Die Kasse übernimmt die Kosten. Das gilt normalerweise auch für die Private. Fußreflexzonenmassage übernimmt die gesetzliche Kasse nicht. Einige private Versicherungen bieten Tarife an, die dafür die Kosten übernehmen (zum Beispiel die Continentale). Bio-Feedback: übernimmt die gesetzliche Kasse nicht. Manche Privaten (zum Beispiel die DKV) kommen dafür auf.
Die gesetzlichen Kassen zahlen Verordnungen nur, wenn sie von einem niedergelassenen Kassenarzt verschrieben werden. Das sind Ärzte, die ihre Leistungen über die Chipkarte der Patienten abrechnen - Heilpraktiker nicht! Manche privaten Versicherer (zum Beispiel DKV, Continentale) zahlen auch Verordnungen des Heilpraktikers.