Phytotherapie: Zugelassene pflanzliche Heilmittel (dazu gehören bestimmte Weißdorn- und Koblauchpräparate) zahlt die gesetzliche Kasse. Das gilt auch für die private Versicherung. Massagen: Erstattet die gesetzliche Kasse. Das gilt auch für die private Versicherung. Schröpfen: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dafür keine Kosten. Manche privaten Versicherungen (Continentale, Victoria) kommen dafür auf. Ernährungsberatung: Fast alle gesetzlichen Kassen bieten kostenlos Kurse, Broschüren oder Ernährungsberatung an (AOK, IKK). Private erstatten Ernährungsberatung normalerweise nicht. Hydrotherapie (Kneipp): Werden von gesetzlichen Kassen nur im Rahmen einer Kur erstattet. Andere hydrotherapeutische Maßnahmen, wie die Druckstrahlenmassage, gehört zu den Kassenleistungen. Manche Private erstatten Kneippsche Güsse (Victoria, Continentale).
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Verordnungen grundsätzlich nur, wenn sie von einem niedergelassenen Kassenarzt verschrieben werden. Das sind alle Ärzte, die ihre Leistungen über die Chipkarte der Patienten abrechnen - Heilpraktiker nicht! Manche privaten Kassen (DKV, Continentale) zahlen Verordnungen der Heilpraktiker.