Gesetzliche Krankenkassen zahlen Verordnungen nur, wenn sie vom niedergelassenen Kassenarzt verschrieben werden, der seine Leistungen über die Chipkarte abrechnet. Heilpraktiker zählen nicht dazu! Manche privaten Versicherer (DKV) zahlen Verordnungen der Heilpraktiker.
Akupunktur: Wird bei Schlafstörungen von der gesetzlichen Kasse nicht bezahlt! Manche Privaten (Continentale) übernehmen die Kosten. Vor der Therapie fragen! Homöopathie: Wenn der Arzt zugelassene homöopathische Arzneimittel verschreibt, zahlen die gesetzlichen Kassen. Aber die ausführliche homöopathische Diagnose übernehmen nur wenige gesetzliche Kassen (bundesweit nur: BIG-direkt, BKK-Post, Securvita-BKK). Manche Private (Continentale) zahlen. Fasten: Viele Kassen bieten Kurse zu Ernährung und Bewegung an. Fastenkuren bezahlen sie nur in Ausnahmefällen. Das gilt auch für private Versicherer. Phytotherapie: Wenn der Arzt zugelassene pflanzliche Arzneimittel verschreibt, zahlen die Kassen, außer Bagatellmitteln, die medizinisch nicht nötig sind. Kräutertees muss der Patient zahlen. Private prüfen Kostenübernahmen oft im Einzelfall.