Gesetzliche Krankenkassen zahlen Verordnungen nur, wenn sie von niedergelassenen Kassenärzten verschrieben werden. Das sind alle Ärzte, die ihre Leistungen über die Chipkarte der Patienten abrechnen - Heilpraktiker nicht! Manche privaten Kassen (DKV) zahlen Verordnungen der Heilpraktiker. Für Erkältungen gilt generell: Arzneimittel, die schmerzlindernd, husten- oder schnupfenstillend wirken, gelten als Bagatellmittel - die gesetzliche Kasse zahlt nicht. Ausnahme: Patienten unter 18 Jahren. Der Arzt kann aber diese Arzneimittel verordnen, wenn beispielsweise eine Nebenhöhlenentzündung die Erkältung begleitet. Viele Private (Continentale, DKV) bieten Tarife an, bei denen auch Bagatellmittel übernommen werden. Phytotherapie: Bei Erkältung gelten diese Arzneimittel (Tropfen, Dragees) für die gesetzlichen Kassen als Bagatellmittel. Private: siehe oben. Kräutertee ist ein Nahrungsmittel und muss immer selbst bezahlt werden. Homöopathische Mittel: Gelten bei Erkältung für die gesetzlichen Kassen als Bagatellmittel. Private: siehe oben. Enzympräparate: Gelten bei Erkältung für die gesetzlichen Kassen als Bagatellmittel. Private: siehe oben. Ätherische Öle: Öle zum Inhalieren sind keine Arzneimittel - da zahlt weder die gesetzliche noch die private Kasse. Ölhaltige Kapseln oder Salben gelten für die gesetzliche Kasse als Bagatellmittel. Private: siehe oben. Rotlicht: Ist bei Erkältung keine Leistung der gesetzlichen Kassen. Auch die Privaten zahlen im Normalfall nicht. Salz-Lutschtabletten: Gelten bei Erkältung für die Kassen als Bagatellmittel. Private: siehe oben.