Rostock. Hat der weltbekannte NSA-Enthüller einen Ehren-Doktortitel verdient? Die Philosophen sagen ja, der Rektor nein. Und das Gericht?
Der Streit um die Verleihung der Ehrendoktorwürde der Uni Rostock an den US-Whistleblower Edward Snowden soll gerichtlich entschieden werden. Wie die Philosophische Fakultät bestätigte, hat sie beim Schweriner Verwaltungsgericht Klage eingereicht gegen die Beanstandung des Rektors Wolfgang Schareck und des Schweriner Bildungsministers Mathias Brodkorb (SPD) zum Ehrenpromotionsverfahren. Formal handele es sich um eine Feststellungsklage, in der die rechtlichen Zuständigkeiten, Kompetenzen und die wissenschaftliche Autonomie der Fakultät geklärt werden sollen.
Der Rostocker Uni-Rektor Schareck hatte das Verfahren im Mai 2014 gestoppt. Er hatte dies damit begründet, dass Snowden keine besondere wissenschaftliche Leistung erbracht habe und die Verleihung der Ehrendoktorwürde mit dem Landeshochschulgesetz deshalb nicht vereinbar sei. Bildungsminister Brodkorb hatte im vergangenen September Scharecks Einspruch zum Ehrenpromotionsverfahren bestätigt.
Die Fakultät ist dagegen der Meinung, dass die Feststellung einer wissenschaftlichen Leistung ausschließlich im Kompetenzbereich der Fakultät liege. Die Fakultät wird von Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) vertreten. (epd)