Das Recht auf Vergessen wird lediglich teilweise umgesetzt. Google Deutschland löscht offenbar mehr als die Niederlassungen in anderen Ländern.
Berlin. Der US-Internetkonzern Google hat in den vergangenen fünf Monaten europaweit knapp 42 Prozent der Anträge auf Löschung von Ergebnissen aus seiner Suchmaschine stattgegeben. Insgesamt seien seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Mai rund 145.000 Löschanfragen eingegangen, wie aus dem am Freitag veröffentlichen Transparenzbericht Googles hervorgeht. Mehr als 58 Prozent der in europäischen Ländern gestellten Löschbegehren wurden demnach abgelehnt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai geurteilt, dass Internetnutzer grundsätzlich das „Recht auf Vergessen“ bei Suchmaschinen wie Google haben. Seit Ende Mai können Betroffene bei Google Anträge stellen, um Links aus den Suchergebnissen des Konzerns löschen zu lassen. Seitdem hat Google nach eigenen Angaben in ganz Europa fast 500.000 Links überprüft.
So funktioniert das Löschen bei Google
Aus Deutschland kamen laut Transparenzbericht bis Freitag knapp 25.000 Löschanträge. Google habe daraufhin rund 88.000 Links gesichtet und 53 Prozent von ihnen aus seiner Suche entfernt. Das entspreche – nach Österreich mit 54 Prozent – dem zweithöchsten Wert in der EU. Die Löschquote von Land zu Land unterscheidet sich stark: In Frankreich hatten laut Google-Bericht 51,5 Prozent der Anträge Erfolg, in Großbritannien rund 35 Prozent, in Italien rund 24 Prozent.
Google hat einen Experten-Beirat einberufen, der in zahlreichen Ländern Europas mit Fachleuten und der Öffentlichkeit über die Fragen diskutiert, die das Urteil aufwirft. Am Dienstag tagt in Berlin der sogenannte „Lösch-Beirat“, dem auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) angehört. Das Gremium soll insbesondere erörtern, wie das Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden mit dem Recht der Öffentlichkeit auf Informationen abgewogen werden kann.
Wichtig bei der Google-Löschung: Die Informationen selbst müssen von den Urhebern, also zum Beispiel den Zeitungsarchiven nicht entfernt werden. Nur die Verweise auf die Inhalte tauchen dann nicht mehr in der Google-Suche auf. Es geht um Informationen, die nicht mehr relevant sind oder das Recht auf Privatsphäre verletzen. Vor einem Monat hatte Google noch von rund 120.000 Löschanträgen gesprochen.