Der Internet-Konzern soll für Texte zahlen, die er gewerblich nutzt. Die VG Media will Google per Gericht dazu zwingen. Google lehnt Zahlungen ab.
Berlin. Die Verwertungsgesellschaft VG Media will Google mit einer Klage zwingen, für die gewerbliche Nutzung redaktioneller Inhalte zu zahlen. Angestrebt werde eine angemessene Vergütung, die sich aus dem Leistungsschutzrecht ergebe, teilte die Gesellschaft mit. Seit August 2013 dürfen Verleger Gebühren verlangen, wenn ihre Inhalte kommerziell im Internet genutzt werden, beispielsweise durch Suchmaschinen.
Zuständig für die Klage ist der VG Media zufolge zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, die dem Landgericht vorgelagert ist. Google habe zuvor Verhandlungsangebote der VG Media abgelehnt. Insgesamt haben 138 Unternehmen der Verlagsbranche mit 219 digitalen Angeboten ihr Presseleistungsschutzrecht der VG Media zur Wahrnehmung übertragen. Dazu gehört auch das Hamburger Abendblatt aus der Funke Medien Gruppe, die Titel des Axel Springer Verlages. von DuMont Schauber, Madsack und weiteren Medienhäusern. An der Allianz beteiligen sich Spiegel Online, handelsblatt.com, faz.net, stern.de und sueddeutsche.de nicht.
Für die gewerbliche Nutzung von Textausschnitten, wie sie zum Beispiel Google News auflistet, hat die VG Media derzeit eine Vergütung von sechs Prozent der damit erzielten Einnahmen festgelegt. Laut Gesetz sind einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte vom Leitungsschutzrecht ausgenommen. Suchmaschinen können demnach auch weiterhin kurze Auszüge von Artikeln anzeigen, ohne von den Verlegern belangt zu werden. Wie lang ein solcher „Textschnipsel“ (Snippet) sein darf, wird im Gesetz allerdings nicht festgelegt.
In „Google News“ werden nur noch Inhalte von Verlagen angezeigt, die ihr Einverständnis für eine kostenlose Nutzung gegeben haben. Viele Verlage haben einer solchen Nutzung zugestimmt, sich aber einen Widerruf vorbehalten. Zahlungen an die Verleger lehnt Google ab. „Wir sind überzeugt, dass unsere Angebote mit dem Leistungsschutzrecht in Einklang stehen“, erklärte Google in einer Reaktion. „Jeder Verlag konnte schon immer selbst entscheiden, ob seine Inhalte über Google-Dienste angezeigt werden oder nicht.“