Schwerwiegende Folgen des Urteils. EU-Bürger können von der Internet-Suchmaschine Google verlangen, dass Einträge gelöscht werden.
Berlin. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Löschmöglichkeiten in Ergebnislisten von Suchmaschinen will einer aktuellen Umfrage zufolge gut die Hälfte der Deutschen von diesem Recht Gebrauch machen. In einer Erhebung von Emnid im Auftrag des Nachrichtenmagazins „Focus“ sagten 51 Prozent der Befragten, sie wollten unliebsame Daten bei Suchmaschinen wie Google löschen lassen. 39 Prozent der Befragten sagten, sie planten nichts dergleichen. Für die repräsentative Umfrage befragte TNS Emnid 1004 Personen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Dienstag entschieden, dass Internet-Suchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen dürfen. EU-Bürger können von Suchmaschinenbetreibern verlangen, dass sie Links nicht mehr anzeigen, wenn die Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Lehnen die Suchmaschinenbetreiber dies ab, können Betroffene die zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten oder klagen.
Im Kartellstreit zwischen der EU und dem Internetkonzern Google sollte nach den Worten des SPD-Spitzenkandidaten Martin Schulz (SPD) für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten erst die neue EU-Kommission entscheiden. Die Entscheidung könne „nicht mehr von einer Kommission getroffen werden, die am Ende ihrer Amtszeit steht“, sagte Schulz dem „Tagesspiegel am Sonntag“. Berichten zufolge verlautete aus Brüssel, dass EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia nach der Sommerpause eine Entscheidung über einen von Google vorgeschlagenen Vergleich fällen wolle.
Im Zentrum des Streits steht der Vorwurf, dass Google Suchergebnisse zu seinen Gunsten manipuliert. Dabei sollen Ergebnisse spezialisierter Suchdienste, die das Unternehmen selbst betreibt, weit oben und herausgehoben angezeigt werden. Die Spezialsuchdienste finden etwa Hotels, Restaurants oder Flugreisen.