Aufsichtsbehörde bemängelt Googles Datenschutz-Richtlinie. Informationen aus YouTube, Picasa und Google Mail werden zusammengeführt.
Hamburg/Brüssel. Ab Donnerstag, dem 1. März, ändert Google seine Datenschutzrichtlinie. Der Suchmaschinen-Konzern will Informationen der Nutzer seiner über 60 Internetdienste, wie beispielsweise die Videoplattform YouTube, das Fotoprogramm Picasa, der E-Mailservice Google Mail, das soziale Netzwerk Google+, Daten aus dem Google-Browser Chrome und die restlichen, der rund 60 Anwendungen zusammenführen und so die Suche für den einzelnen Internetsurfer vereinfachen. Dafür sollen Profile mit Vorlieben und Sucheinträgen gespeichert werden.
Nach einer Prüfung ist die französische Aufsichtsbehörde CNIL der Meinung, Google verstoße mit den neuen Datenschutz-Richtlinien gegen europäisches Recht. Die Datenschutzbehörde wurde von EU-Behörden beauftragt, die geänderten Richtlinien zu untersuchen, die am Donnerstag in Kraft treten sollen. Als Ergebnis veröffentlichten die Franzosen auf ihren Internetseiten ihre Ergebnisse in einem Brief an Google-Chef Larry Page.
In dem Schreiben heißt es, "unsere vorläufige Analyse zeigt, dass Googles neue Richtlinien nicht die Anforderungen der europäischen Direktive zum Datenschutz erfüllen“. Die Angaben des Konzerns über die Nutzung der Daten seien zu vage und auch für ausgebildete Datenschutzexperten schwer verständlich. EU-Justizkommissarin Vivian Reding rief Google daraufhin auf, die Einführung der neuen Richtlinien zu verschieben.
Mit der im vergangenen Monat angekündigten Änderung seiner Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien will sich Google von den Nutzern das Recht einräumen lassen, die in verschiedenen Diensten wie seiner Suchmaschine Google, YouTube oder Google-Mail anfallenden persönlichen Daten zu einem umfassenden Profil zusammenzuführen. Die so gewonnenen Informationen erlauben es Google, Werbung noch gezielter an seine Nutzer zu bringen.
+++Abgeordnete für mehr Transparenz bei Google+++
Google stellte vor allem die Vorteile der neuen Richtlinien heraus. So könnten die Resultate der Internetsuche besser auf die Anwender zugeschnitten werden und den Nutzern würde damit die Anwendung der verschiedenen Dienste erleichtert. Durch die neue Richtlinie würden mehr als 70 bislang geltende Richtlinien zusammengefasst, die bislang in Googles weitverzweigten Diensten gelten.
Google-Datenschützerin Alma Whitten dazu: "Wir können Sie darauf hinweisen, dass Sie spät dran sind für ein Treffen, ausgehend von Ihrem Aufenthaltsort, Ihrem Kalender und einer Vorstellung von dem aktuellen Verkehr.“
Der Benutzer kann sich dann nach der Veränderung ab dem 1. März für einen Dienst, wie beispielsweise YouTube, anmelden und ist dann auch automatisch bei allen anderen Diensten angemeldet. Mit der ersten Anmeldung hat der Nutzer dann zugestimmt, dass alle von diesen Diensten gesammelten Daten miteinander verknüpft werden können. Sucht jemand dann in der Suchmaschine nach eine Automarke und surft anschließend auf YouTube, werden ihm Videos zu dieser Automarke vorgeschlagen.
"Wir sind zuversichtlich, dass unsere einfache, klare und transparente Datenschutzrichtlinie alle europäischen Datenschutzgesetze und -prinzipien respektiert“, schrieb Peter Fleischer, Googles weltweit zuständiger Beauftragter in Sachen Datenschutz, in seiner Antwort an CNIL.
Den Forderungen der Franzosen nach einer Verschiebung der Einführung bis zur Klärung aller offenen Fragen erteilte er eine Absage. "Wir haben über 350 Millionen authentifizierte Google-Nutzer informiert und für die nicht angemeldeten Nutzer hochgradig sichtbare Hinweise auf unseren Seiten und in den Suchergebnissen bereitgestellt“, schrieb Fleischer. Die Einführung nun zu verschieben würde bei den Nutzern für große Verwirrung sorgen.
Der Streit um die Datenschutzrichtlinie ist nur eines von mehreren Schlachtfeldern, auf denen sich EU und Google gegenüberstehen. Googles Suchmaschine hat in Europa einen Marktanteil von über 90 Prozent. Die EU-Kommission untersucht bereits, ob Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um andere Suchmaschinenanbieter zu behindern. Außerdem geht sie Beschwerden von Microsoft und Apple nach, wonach die rigide Durchsetzung von als Industriestandard anerkannten Patenten durch Motorola – die gerade von Google übernommen werden – gegen europäische Wettbewerbsbestimmungen verstößt.
Wer seine Daten nicht an Google weitergeben will, hat zwei Möglichkeiten. Entweder der Internetsurfer nutz keine Google-Dienste und sucht nach Alternativen. Oder aber der Nutzer vermeidet es, sich bei Diensten wie YouTube anzumelden. Dann kann Google zwar die Daten sammeln, aber keiner bestimmten Person zuordnen.
Um herauszufinden, was Google bereits alles über einen selbst weiß, lohnt sich ein Blick auf diese Seite https://www.google.com/dashboard
Zudem sollten sich Google-Nutzer die neue Datenschutzbestimmung , die auf den Anwendungs-Seiten auftauchen, genau durchlesen. Dort steht, wofür und vor allem welche Daten Google vom Nutzer sammelt.
Von Dennis Lemm und Gabriele Steinhauser