Das Hamburger Landgericht erließ keine einstweilige Verfügung gegen Google. Das ist aber noch keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit.

Hamburg. Etappensieg für YouTube : Der Musikrechte-Verwerter Gema ist mit einem Eilantrag gegen die Videoplattform gescheitert. Das Hamburger Landgericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gab (AZ: 310 O 197/10). Die Gema wollte dem YouTube-Betreiber Google in dem Schnellverfahren untersagen lassen, 75 Musikstücke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Zivilkammer sah die Eilbedürftigkeit des Antrages des Musikrechte-Verwerter Gema als nicht gegeben an. Das Gericht bezweifelte, dass die Gema erst kurz vor der Antragstellung erfahren habe, dass die Videos der von ihnen vertretenen Künstler in dem Videodienst abrufbar sind.

Mit dem Urteil wurde aber nicht entschieden, ob der Gema generell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht. Das Gericht habe zu erkennen gegeben, dass ein Unterlassungsanspruch in Betracht komme, sagte der Pressesprecher des hanseatischen Oberlandesgerichts, Conrad Müller-Horn. Es liege nahe, dass YouTube bislang nicht genug unternommen habe, um die Urheberrechte zu schützen. Gema-Sprecherin Bettina Müller sagte: „Dieser Anspruch ist nunmehr in einem Hauptsacheverfahren geltend zu machen.“ Auch der Gerichtssprecher betonte, das Gericht habe lediglich den Unterlassungsanspruch im Eilverfahren abgelehnt.

Die Gema hatte Google ursprünglich aufgefordert, 600 „illegal genutzte“ Musiktitel beim Videoportal YouTube zu löschen beziehungsweise den Abruf aus Deutschland zu sperren. Für das Eilverfahren in Hamburg wurde diese Liste auf 75 Songs reduziert.

Seit mehr als einem Jahr streiten der Musikrechte-Verwerter und der Internetkonzern um einen Verwertungsvertrag. Ein vorläufiger Vertrag war Ende März 2009 ausgelaufen. Die Gema fordert eine „angemessene Vergütung“ für Videos der von ihr vertretenen Künstler. Die Gesellschaft vertritt in Deutschland nach eigenen Angaben mehr als 60 000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger sowie über eine Million Rechteinhaber aus aller Welt.

Google argumentiert, die Forderungen der Gema seien unrealistisch hoch und würden YouTube wirtschaftlich ruinieren. Andere Verwertungsgesellschaften in Europa forderten nur einen Bruchteil der Vergütungsansprüche der Gema.

Im Vorfeld des Gerichtsstreits mit der Gema hatte Google sich mit der italienischen Verwertungsgesellschaft SIAE auf Nutzungsrechte für YouTube geeinigt. Die Italiener hatten sich eigentlich mit der Gema und weiteren Rechteverwertern wie ASCAP, BMI und SESAC aus dem US-Markt und der französischen SACEM gegen Google verbündet und die Lizenzen für ihr Repertoire verweigert.

Gegen das Urteil kann binnen eines Monats beim Oberlandesgericht in Hamburg Berufung eingelegt werden.