Die Techniker und Hanseatische Krankenkasse sowie die IKK Gesund Plus sollten eine Entscheidung vorlegen. Tendenz geht gegen Ausschüttung.

Koblenz/Mainz. Ungeachtet einer Aufforderung des Bundesversicherungsamts (BVA) zur Ausschüttung von Überschüssen an ihre Mitglieder sieht die „IKK Gesund Plus“ keinen Anlass zu Zahlungen an ihre Versicherten. Ein Sprecher verwies am Donnerstag in Magdeburg darauf, dass im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens die Versicherten schon jetzt die Möglichkeit hätten, 2012 eine Prämie von bis zu 600 Euro für Leistungen zu erhalten. Dies sei Bestandteil einer Antwort des Vorstands an die Aufsicht.

Das Programm belohnt etwa die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und Sportaktivitäten. Die „IKK Gesund plus“ hat nach eigenen Angaben knapp 370.000 Versicherte. Der Verwaltungsrat hatte vor kurzem betont, der Gesundheitsbonus gehe weit über die geforderten Prämienzahlungen hinaus.

Das Bundesversicherungamt hatte neben der „IKK Gesund plus„ auch die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) angeschrieben, da sie über erhebliche Überschüsse verfügen. Bis zum 8. Juni sollten sie darlegen, ob sie Prämien an ihre Mitglieder auszahlen oder erklären, warum nicht.

+++Chef des AOK-Bundesverbands+++

+++Bahr will notfalls Ausschüttung der Prämien erzwingen+++

Die TK mit 8,1 Millionen Versicherten und die HEK haben dem BVA nach Angaben ihrer Sprecher mitgeteilt, dass noch keine Entscheidung getroffen worden sei. Allerdings meldete die "Rhein-Zeitung in einem Vorabbericht, dass die Überschüsse gebraucht würden, um in zwei Jahren die Versorgung der Versicherten sicherzustellen und Zusatzbeiträge möglichst lange zu verhindern. Dies sagte TK-Chef Norbert Klusen der „Rhein-Zeitung“. Zudem seien die politischen Rahmenbedingungen unsicher. „Wenn wir unsere Beitragssätze noch selbst bestimmen könnten, wäre die Auszahlung einer Prämie überhaupt kein Thema“, sagte Klusen. Bei der TK soll der Verwaltungsrat am 22. Juni, bei der HEK am 4. Juli zusammenkommen.

Laut Gesetz darf die Rücklage einer Kasse die Höhe einer Monatsausgabe nicht überschreiten. Hinzu kommt eine „Betriebsmittelreserve“, die nicht mehr als eine halbe Monatsausgabe betragen soll. Bei allen drei Krassen sei die Maximalreserve deutlich überschritten, hatte das BVA betont.

Entscheiden sich die Kassen gegen Prämienausschüttungen, muss die Behörde prüfen, ob die angeführten Gründe stichhaltig sind. Andernfalls kann sie aufsichtsrechtliche Konsequenzen verhängen, die bis zu einer Rückzahlungspflicht reichen können.

Gesundheitsminister Daniel Bahr hat Kassen mit hohen Rücklagen mehrfach aufgefordert, von Prämienausschüttungen Gebrauch zu machen und mit Zwang gedroht. Hintergrund sind die Reserven im Gesundheitswesen von fast 20 Milliarden Euro. Rund zehn Milliarden Euro haben sich allein bei den Kassen selbst angesammelt; 9,5 Milliarden Euro sind es im Gesundheitsfonds. Allein die TK soll Medienberichten zufolge Ende des Jahres auf Rücklagen von drei Milliarden Euro kommen, was 800 Millionen Euro zu viel wären. Saftige Überschüsse werden auch zahlreichen weiteren Kassen nachgesagt.