Hamburg. Die Familienkasse führt ein neues Verfahren ein. Mitbekommen hat das bislang allerdings kaum jemand. Jetzt sind die Eltern gefragt.

Die Nachricht ist nicht neu, aber so richtig registriert haben es wohl nur die wenigsten: Eltern müssen der Familienkasse bis zum 1. Januar 2016 ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und die ihrer Kinder mitteilen, sonst gibt es kein Kindergeld mehr. Auf diese Weise will der Staat Doppelzahlungen und solche die ungerechtfertigt sind, verhindern. „Die Neuregelung gilt für alle Kinder, unabhängig von ihrem Geburtstag“, stellt die Familienkasse (www.familienkasse-info.de) klar.

Wichtig ist, der Familienkasse muss die Steuer-ID schriftlich mitgeteilt werden, entweder per Post Familienkasse Nord, 20069 Hamburg, per Mail familienkasse-nord@arbeitsagentur.de oder per Fax 040/28553980. Sind Sie nicht sicher, ob die Steuer-ID vorliegt, können Sie telefonisch nachfragen unter 0800/4555530.

Eingeführt wurde die Steuer-ID im Jahr 2008. Es handelt sich um eine elfstellige Nummer, die lebenslänglich und unabhängig von Umzug oder Heirat gültig bleibt. Auf Steuerbescheiden von Selbstständigen oder Lohnsteuerbescheinigungen steht sie als TIN (Taxification Identification Number). Sollten Sie Ihre oder die Nummer Ihres Kindes nicht mehr finden können: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat sie in jedem Fall gespeichert. Sie können sie sich dann vom BZSt per Post zusenden lassen. Veranlassen Sie das per Mail (info@identifikationsmerkmal.de) oder auch direkt auf der Website (www.bzst.de). Aktuell bestehen allerdings Wartezeiten von etwa sechs Wochen.

Und auch das ändert sich am 1. Januar 2016: Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Kind.