Meist sind es Cabrios, Youngtimer oder Wohnmobile. Autos mit Saisonkennzeichen müssen im Winter auf privatem Grund stehen.
Ab Ende Oktober heißt es für rund 1,6 Millionen Cabrios, Youngtimer und Wohnmobile Abschied nehmen. Im Straßenverkehr haben Fahrzeuge mit von April bis Oktober gültigen Saisonkennzeichen dann nichts mehr zu suchen. Überwintern müssen die Saison-Fahrzeuge auf privatem Grund, andernfalls drohen dem Halter Abschleppen, Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wer das Fahrzeug in Betrieb nimmt, muss mit mehreren Punkten wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz und Kfz-Steuer rechnen, warnt der TÜV Rheinland. Kommt es zu einem Unfall, gibt es zudem straf-, haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Wenn die vorgeschriebenen Haupt- und Abgasuntersuchungen in den nutzungsfreien Zeitraum fallen, sollten sie während des ersten Monats der nächsten Nutzungsperiode durchgeführt werden. Bei einem Verkauf des Fahrzeugs muss die Zulassungsstelle informiert werden, da Saisonfahrzeuge im juristischen Sinne nicht stillgelegt sind. Erkennbar ist der Zulassungszeitraum an der rechts auf dem Nummernschild eingeprägten Geltungsdauer.
Während der Stilllegung gilt Fahrverbot auf öffentlichen Straßen. Einzige Ausnahme: direkte Fahrten zum TÜV und zurück. Der Versicherungsschutz läuft als Ruheversicherung weiter, wenn das Fahrzeug mindestens zwei Wochen aus dem Verkehr gezogen wird. Es ist also weiterhin versichert, z. B. bei Teilkasko gegen Brand und Diebstahl. Ist das Fahrzeug länger als ein Jahr stillgelegt, erlischt der Versicherungsvertrag nach zwölf Monaten.