Berlin. Eine über 30 Jahre alte Gas- oder Ölheizung kann von der Austauschpflicht betroffen sein. Aber wie lässt sich das Alter bestimmen?

Weg von fossilen Brennstoffen – das ist das Ziel bis 2045. Bis dahin soll Deutschland die Klimaneutralität erreicht haben. Dabei ist der Umstieg von fossilen Heizanlagen auf klimafreundliche Systeme wie die Wärmepumpe ein wichtiger Schritt. Bislang setzt der Staat im Gebäudebestand vor allem auf finanzielle Anreize.

Heizung von Austauschpflicht betroffen? Typenschild gibt Aufschluss

Speziell bei einigen alten Öl- oder Gasheizungen kann jedoch die im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) verankerte Austauschpflicht greifen. Ausschlaggebend dafür ist das Alter. Ist eine Heizung über 30 Jahre alt, gilt die Austauschpflicht. Doch es gibt Ausnahmen – etwa für Anlagen mit Brennwertkessel. Doch wichtig ist zunächst zu klären: Wie alt ist die eigene Heizung überhaupt? Aufschluss gibt das Typenschild, an dem das Baujahr abgelesen werden kann.

Dieses Typschild ist aber nicht immer auf den ersten Blick zu finden. An vielen Gas- und Ölheizungen befindet es sich Berichten von "myHomebook" an der Innenseite des Hauptdeckels. Gerade bei einer alten Heizung kann das Typenschild aber unter Umständen nicht mehr lesbar sein. In solchen Fällen muss auf eine andere Methode zur Altersfindung zurückgegriffen werden. Mögliche Quellen sind Bauunterlagen oder Rechnungen – etwa von der letzten Wartung.

Oft lässt sich das Alter direkt an der Heizungsanlage ablesen (Symbolbild).
Oft lässt sich das Alter direkt an der Heizungsanlage ablesen (Symbolbild). © IMAGO/Rolf Poss | Unbekannt

Austauschpflicht für Heizungen nicht missachten: Es drohen Bußgelder

Kommt man nicht weiter, kann der Hersteller oder der zuständige Installateur der Heizung kontaktiert werden. Unter Nennung von Modell, Marke und Abnutzung kann auch ein Fachbetrieb das Alter einer Heizungsanlage beziffern. Dieser letzte Schritt ist deutlich aufwendiger – kann sich im Zweifelsfall aber trotzdem lohnen. Denn wer die Austauschpflicht einer betroffenen Heizung versäumt, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld rechnen.

Bestenfalls weist der Schornsteinfeger schon bei einer routinemäßigen Kontrolle auf eine nahende Austauschpflicht hin. Je früher man davon erfährt, desto eher kann man sich über eine neue Heizung Gedanken machen. Verboten ist der Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung nicht, Fachleute raten aber mehrheitlich davon ab. Zwar ist unklar, inwieweit eine künftige Bundesregierung die Energie- und Wärmewende fortführt, die Richtung ist aber klar.

Know-how Austauschpflicht

Die Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen greift auch 2024 und betrifft alte Heizungen nach 30 Jahren Nutzung. Sie müssen nach 30 Jahren verpflichtend ausgetauscht werden, sofern nicht eine der Ausnahmen der Austauschpflicht greift. Hierzu zählen Heizungen mit Niedertemperatur- oder Brennwertkessel oder Anlagen in Verbindung mit erneuerbaren Energien – mehr dazu im oben verlinkten Beitrag. Wegen der Ausnahmen lässt sich nicht zuverlässig beziffern, wie viele Heizungen in Deutschland tatsächlich betroffen sind.

Neue Heizung: Experten warnen vor Nischenlösungen wie Wasserstoff

Zumal sich Deutschland auch auf EU-Ebene dazu verpflichtet hat, die Treibhausgasemissionen zu senken. Langfristig kommen daher auch Hausbesitzer nicht um erneuerbare Energien herum. Zwar gibt es theoretisch Möglichkeiten, Gas- und Ölheizungen mit Bio-Brennstoffen oder Wasserstoff weiterzubetreiben, Fachleute wie Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung sehen diese Technologien als Nischenlösungen.

Im Vergleich zu fossilen Brennstoffen sind grüne Biokraftstoffe teurer und nicht in so großer Menge vorhanden, als dass sie aktuell eine Alternative für die breite Masse sind. Zwar können moderne Gasheizungen teils schon kleine Mengen Wasserstoff verarbeiten, dieser muss aber grün sein und über die Gasnetze verteilt werden können. Praktikabler und langfristig günstiger kann deshalb eine Wärmepumpe oder Pelletheizung sein.

CO₂-Preis macht die fossilen Brennstoffe perspektivisch teurer

Dank der staatlichen Förderung ist eine Wärmepumpe kaum teurer als eine neue Gas- oder Ölheizung, zudem amortisieren sich die Kosten über die eingesparten Brennstoffkosten. Heizöl und Gas werden wegen des steigenden CO₂-Preises langfristig teurer. Eine Pelletheizung als Alternative zu Gas und Öl kann interessant werden, wenn eine Wärmepumpe oder Fernwärme nicht möglich sind oder im Vergleich zur Pelletheizung teurer.