Berlin. Die Corona-Krise hat viele Urlaubs- und Reisepläne zunichte gemacht. Gibt es für Flugtickets und Pauschalreisen Geld zurück? Abwarten.
In normalen Zeiten bleiben Urlauber auf hohen Kosten sitzen, wenn sie eine Reise oder einen Flug stornieren. Doch angesichts der Coronavirus-Pandemie, einer weltweiten Reisewarnung der Bundesregierung und Lockdowns in vielen Urlaubsländern zeigen sich Fluggesellschaften und Reiseveranstalter kulant.
Was Sie bei der Stornierung von Flugtickets oder gebuchten Reise beachten müssen – ein Überblick.
Reise stornieren – Tui, FTI und DER Touristik bieten Gratis-Option
Ob und unter welchen Bedingungen eine Reise ins Ausland im Sommer 2020 möglich sein wird, ist unklar. Immerhin: Die europäischen Urlaubsländer wollen möglichst bald wieder öffnen. Darum rät die Verbraucherzentrale Hamburg, nicht vorschnell zu stornieren. Wer einen Pauschalurlaub gebucht hat, wartet am besten ab, ob die Reise möglich sein wird, um Gebühren zu sparen.
Wer dagegen partout nicht ins Ausland möchte – Corona-Risikopatienten zum Beispiel – sollte so schnell wie möglich stornieren. Je früher die Absage, desto niedriger die Stornokosten, erklärt die Verbraucherzentrale. Kostenfrei kann eine Pauschalreise nur abgesagt werden, wenn zur Urlaubszeit außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort herrschen oder die Reise erheblich erschwert – eine Reisewarnung gilt dabei als schlagendes Argument.
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Manche Reiseveranstalter bemühen sich derzeit mit Rabatten darum, Kunden zum Umbuchen anstelle von Stornos zu bewegen, damit das angezahlte Geld im Unternehmen bleibt. Tui zum Beispiel hat Kunden zuletzt bis zu 150 Euro geboten, wenn diese sich für eine Gutschrift entscheiden. Verbraucher müssen Gutscheine aber nicht akzeptieren, rein rechtlich haben sie Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises.
Um neue Kunden zu gewinnen, werben große Reiseveranstalter jetzt mit aufgelockerten Storno-Regeln. Wer beispielsweise bis 31. August bei FTI bucht, muss keine Anzahlung leisten und die Reise erst zwei Wochen vor Abreise bezahlen. Außerdem kann bis 14 Tage vor Reiseantritt kostenlos storniert werden. Dieses Angebot gilt auch bei Tui für Reisen, die bis 30. Juni gebucht werden; die Anzahlung gibt es dann zurück. Auch eine gebührenfreie Umbuchung bis zwei Wochen vor Abreise ist möglich.
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Bei DER Touristik gilt: Neubuchungen bis 30. Juni mit Reisezeitraum bis Ende Oktober 2021 lassen sich bis zwei Wochen vor Reiseantritt ohne Gebühren stornieren – allerdings gibt es nur einen Gutschein zurück. Dasselbe gilt bei bereits bestehende Buchungen mit Reisetermin bis 31. Juli. Zu DER Touristik gehören Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen und ADAC Reisen.
Flug stornieren – Airlines setzen auf Zwangsgutscheine
Nach geltender Rechtslage müssen Airlines den Ticketpreis vollständig erstatten, wenn ein Flug wegen Corona gestrichen wurde – einen Gutschein müssen Kunden nicht akzeptieren, da dieser im Falle einer Insolvenz nicht abgesichert ist. Die Fluggesellschaften setzen auf Zwangsgutscheine, um Kosten zu sparen, doch die EU-Kommission hat dieser Forderung endgültig eine Absage erteilt.
Das Problem: Viele Fluggesellschaften halten Kunden bei Stornierungen hin. Das Verbraucherportal flightright.de hat jetzt angekündigt, im Namen von etwa 20.000 Passagieren ausstehende Gelder bei Lufthansa und Ryanair einzuklagen. Viele Airlines bieten auch kostenlose Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt an. Lesen Sie hier, wie sicher Flugreisen in Corona-Zeiten sind.
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Wenn die Fluggesellschaft gar nicht reagiert, können Reisende rechtliche Schritte einleiten, etwa mithilfe eines Rechtsanwalts. Gegen eine Provision nehmen sich auch Inkasso-Portale für die Durchsetzung von Fluggastrechten der Fälle an. Fairplane etwa hat dafür die Webseite ticketrefund.de aufgesetzt. Wie viel Provision fällig wird, hängt vom Aufwand des Falls ab. Lesen Sie hier, welche Rechte Fluggäste haben.
Bahnreise stornieren – Sonderkulanz wegen Corona
Zu Beginn der Corona-Epidemie in Deutschland Mitte März hat die Deutsche Bahn weitreichende Kulanzregeln für gebuchte Reisen erlassen. Stornieren ließen sich aber nur Fernreisen, die vor dem 13. März gebucht und bis 4. Mai anzutreten waren. Allerdings dürfen Reisende solche Tickets bis 31. Oktober 2020 flexibel nutzen, die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist aufgehoben. Das gilt auch bei Reisen ins Ausland.
Wer diese Möglichkeit nicht nutzen will, kann ein Fernreise-Ticket hinter diesem Link noch bis 30. Juni in einen Gutschein umwandeln lassen, der drei Jahre lang gültig ist. Für Fahrkarten, die seit 14. März gekauft wurden, gelten wieder die üblichen Bedingungen.
Das heißt: Tickets vom Typ Super-Sparpreis lassen sich weder umtauschen noch stornieren, Sparpreis-Angebote können bis einen Tag vor der Reise storniert werden; dafür werden 10 Euro fällig und es gibt einen Stornogutschein. Flexpreis-Angebote können bis einen Tag vorher kostenlos umgebucht oder storniert und in einen Gutschein umgewandelt werden. (küp/dpa)
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