Riecht echt, ist es aber nicht: Wer im Urlaubsort auf gefälschte Schönheitsartikel reinfällt, gefährdet unter Umständen sogar seine Gesundheit.
Berlin. Sonne, Meer und am Strand ein Händler, der eigentlich superteure Markenparfüms superbillig verkauft. Man muss hier nicht lange über das Verkaufsgeheimnis rätseln: Die Produkte sind gefälscht. Anstelle des teuren Dufts steckt in den Flakons ein billig produziertes, oftmals nur ähnlich riechendes Wässerchen. Das kann schlimme Folgen haben: „Die Verwendung gefälschter Kosmetika beziehungsweise Düfte kann zu einer massiven Gefährdung der Gesundheit führen“, warnt Martin Ruppmann, Geschäftsführer des VKE-Kosmetikverbandes in Berlin.
In der Sonnenmilchtube etwa könne sich lediglich eine Creme ohne Sonnenschutz befinden, nennt Ruppmann ein Beispiel. „Hier besteht also die Gefahr von massiven Verbrennungen, sprich Körperverletzungen.“ Und Düfte und andere Kosmetika könnten Inhaltsstoffe enthalten, die Hautirritation und Allergien auslösen.
Wie können Verbraucher also auf Nummer sicher gehen, dass es sich um ein echtes Schnäppchen handelt? Der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) in Berlin rät zur Vorsicht beim Kauf auf Flohmärkten und bei fliegenden Händlern. Im Internet sollten die Webshops genau gecheckt werden: Gibt es ein Impressum mit deutscher Anschrift und Telefonnummer? Wie sind die Zahlungs- und Rücksendemodalitäten? Finden sich auffällig viele Rechtschreibfehler in den Produktbeschreibungen?
Und stimmt das Sortiment mit den Angaben auf der Herstellerseite überein? „Bereits ein gesundes Maß an Menschenverstand kann vor einer Enttäuschung schützen“, sagt APM-Rechtsreferent Philipp Hanske. VKE-Geschäftsführer Ruppmann ergänzt: „Ein Preis, der wesentlich vom bekannten Preis im Fachhandel abweicht, ist ein erstes Indiz dafür, dass es sich um eine Markenfälschung handeln könnte.“
Dank guter Drucktechniken ist es praktisch unmöglich, anhand der Verpackung eine Fälschung auf den ersten Blick zu entlarven. Aber man kann fühlen: Es werde in der Regel billigeres Material verwendet, so Ruppmann. „Oft ist die Packung nicht sonderlich stabil, da es sich um eine niedrigere Papierqualität handelt.“ Auch an aufwendigen Details wie Prägungen werde gespart und die Markennamen falsch geschrieben. Zudem seien fehlende Informationen oder unklare Angaben zum Beispiel zu den Inhaltsstoffen ein Indiz für eine Fälschung, erläutert der APM.
Gerade Düfte sind an ihren Flakons leicht zu enttarnen: Hier werden in der Regel billig wirkende Standardbehältnisse genommen. „Das Glas hat oftmals Einschlüsse und scharfe Kanten, einfaches Blech ersetzt hochwertige Metalle“, erläutert Ruppmann. „Ein zerbrechlich wirkender Zerstäuber sowie ein eindeutig zu kurz geratenes Steigrohr der Pumpe weisen zudem auf Fälschungen hin.“
Schnuppern ist eine Lösung für feine Nasen: „Der qualitativ hochwertige Duft des Originals lässt sich natürlich nicht preiswert nachstellen, dafür fehlt es den Fälschern an wichtigen Inhaltsstoffen“, erläutert Ruppmann. Wer aber nur oberflächlich am Duft riecht, könne getäuscht werden. Und gefälschte Sonnenpflege sei nur durch eine Inhaltsanalyse zu entlarven.
Wer nicht bei einem fliegenden Händler, sondern online oder in einem Laden ein gefälschtes Produkt gekauft hat, kann sich wehren: Er kann gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsrechte geltend machen, wie Hanske erläutert. „Dies können die Lieferung eines Originalproduktes, die Rückerstattung des Kaufpreises oder die Zahlung von Schadenersatz sein.“
Der Jurist rät zudem, bei einem Onlineportal den Betreiber der Verkaufsplattform über das Angebot zu informieren – dieser könne den Verkäufer dann sperren. „Sofern der Verkäufer gewerbsmäßig handelt, zum Beispiel als sogenannter Powerseller, sollte auch die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei in Betracht gezogen werden“, sagt Hanske.
Laut VKE wurden 2011 von den Zollbehörden in Deutschland allein im Produktsegment Parfüm und Kosmetik gefälschte Waren im Wert von 1,3 Millionen Euro sichergestellt. Die Dunkelziffer sei noch höher. Wer im Urlaub auf eine Fälschung reingefallen ist und vom Zoll ertappt wird, muss nicht immer Konsequenzen fürchten, erläutert Christian Böhm, Leiter des Zollamtes am Flughafen Berlin-Tegel. Grundsätzlich gilt für alle Einkäufe, die Reisende in die Europäische Union mitbringen, ein Reisefreibetrag von 430 Euro – egal, ob es sich dabei um echte oder gefälschte Produkte handelt. Diese dürfen abgabefrei eingeführt werden.
Bleibe man unter dem Betrag, seien keine Strafen fällig – es sei denn, man bringt mehr mit als man selbst verbrauchen oder tragen kann, erläutert Böhm. Vermuten die Zollfahnder Handel oder auch nur das Verschenken der Ware an Verwandte oder Freunde, könne diese weggenommen werden. Und der Markeninhaber werde informiert. Dieser entscheide dann, ob er Strafanzeige stellt.
Eine feste Grenze, wie viel noch als Privatgebrauch gilt, gebe es nicht – es liege im Ermessen der Beamten. „Das können etwa fünf bis sechs T-Shirts pro Person sein, bei Uhren sind das zwei, maximal drei. Was soll ich denn mit fünf Uhren?“, sagt Böhm. Aber die Zollbeamten suchen auch nach Hinweisen für die Weitergabe: Finden sie eine Einkaufsliste mit Mitbringseln für Oma, Tante und Co.? Stimmen die Größen? Braucht jemand ein Dutzend Sonnencremes?
Gefälschte Mode erkennen
Gefälschte Mode ist oftmals leichter auszumachen als nachgemachte Kosmetik: An den Stücken fehle oft ein Etikett oder dieses enthalte nicht alle Informationen, gibt der Modeverband GermanFashion in Köln Hinweise. In Europa stehen die Hersteller etwa in der Pflicht, die Zusammensetzung der Stoffes anzugeben. Auch seien die Logos der Marken am Plagiat oftmals etwas verändert, selbst bei sehr gut gemachten Fälschungen. Wer im Internet echte Markenware bestellt, könne anhand der Verpackung Rückschlüsse ziehen: Diese sei meist ebenfalls hochwertig.