Blauer Dunst ist in Privaträumen erlaubt. Grundsätzlich ist Rauchen kein Kündigungsgrund. Nachbarn dürfen aber nicht belästigt werden.
Berlin. Mieter dürfen in ihrer Wohnung rauchen. Der Vermieter darf das nicht verbieten, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Der Vermieter hat demnach auch kein Kündigungsrecht, wenn sich ein Mieter, der sich vor dem Einzug als Nichtraucher ausgab, später als Raucher entpuppt. Um das Rauchen in einer Mietwohnung zu verhindern, müssen Vermieter und Mieter dies ausdrücklich und individuell im Mietvertrag vereinbaren.
+++Täglich sterben 300 Deutsche an den Folgen des Rauchens+++
Allerdings sind dem Rauchen in der Wohnung Grenzen gesetzt. Sollten Rauchschwaden aus der Wohnung in das Treppenhaus gelangen, stellt dies eine Belästigung und eine gesundheitliche Gefahr für die übrigen Bewohner dar. In diesen Fällen muss der Mieter Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen und das Rauchen entsprechend reduzieren. Gleiches gilt für starkes Rauchen auf dem Balkon.
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Beim Auszug aus der Wohnung können auf stark rauchende Mieter zusätzliche Kosten zukommen: Wenn sich der Rauch so in den Wänden festgesetzt hat, dass die Folgen durch einfache Schönheitsreparaturen nicht zu beseitigen sind, kommt dies einer Beschädigung der Wohnung gleich. In diesen Fällen kann der Vermieter entsprechende Instandsetzungsarbeiten vom Mieter verlangen. (dpa/rek)