Berlin. Das neue Jahr wird in vielen Lebensbereichen teurer. Gleichzeitig steigen Bezüge, etwa für Rentner. Was sich für Verbraucher ändert.

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Neuerungen für Verbraucher: Angesichts der klammen Haushaltslage und der nach wie vor hohen Inflation müssen viele Menschen mit steigenden Kosten rechnen: Lebensbereiche wie Energie, Versicherungen oder Verkehr werden deutlich teurer. Derweilen steigen staatliche Bezüge, etwa für Rentner. Was sich im kommenden Jahr ändert, wo es teurer wird und welche Zuschüsse steigen: ein Überblick.

Deutschlandticket: Die Kosten für Nahverkehr steigen

Einst als Neun-Euro-Ticket aus der Not geboren, stand die Finanzierung des beliebten Nahverkehrstickets zuletzt auf der Kippe. Ende des Jahres einigten sich die Bundesländer dann darauf, das Deutschlandticket auch in Zukunft finanzieren zu wollen. Verbraucher müssen allerdings mehr zahlen: Ab Januar kostet das Ticket monatlich 58 statt 49 Euro im Abo. Wie gehabt können damit bundesweit alle Busse, Straßenbahnen und Züge des Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden. Wem die Preiserhöhung um neun Euro zu teuer sein sollte, der hat die Möglichkeit, das Abonnement monatlich zu kündigen.

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Inflation treibt Kfz-Versicherung in die Höhe

Wer gegenüber dem ÖPNV den Individualverkehr bevorzugt, muss ebenfalls mit steigenden Kosten im kommenden Jahr rechnen: Die Inflation treibt, wie auch 2024, die Prämien für die Kfz-Versicherungen in die Höhe. Die hohen Kosten für Reparaturen und gestiegene Preise für Ersatzteile legen die Versicherer auf die Verbraucher um: Das Portal Finanztip rechnet im Schnitt mit 26 Prozent mehr. Die Erhöhung legen die Versicherer individuell fest, weshalb sich ein Preisvergleich lohnt. Allerdings ist die Kündigungsfrist mit dem Stichtag 30. November abgelaufen. Sollten die Versicherer bei gleicher Leistung allerdings die Preise anheben, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei der Um- oder Abmeldung eines Fahrzeugs kündigt sich die Versicherung automatisch.

CO₂-Preis steigt – damit wird Tanken und Heizen teurer

Der CO₂-Preis soll Verbraucher davon abhalten, in fossile Brennstoffe zu investieren. Sukzessive steigt diese Abgabe an – so auch im nächsten Jahr: Die nationale CO₂-Bepreisung für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas steigt von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Verbraucherinnen und Verbraucher dürften das insbesondere beim Heizen und Tanken spüren.

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Gesetzliche und private Krankenkassenkasse – dieser Anteil vom Bruttogehalt wird fällig

Während der gesetzliche Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent festgeschrieben ist, kann der sogenannte Zusatzbeitrag von den Kassen individuell bestimmt werden. Ein Schätzerkreis prognostizierte einen Anstieg für 2025 um 0,8 Prozent. Einige Krankenkassen haben bereits eine Erhöhung bekanntgegeben. Etwa die Techniker Krankenkasse legt ihn bei 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens fest. Der Zusatzbeitrag wird mit dem gesetzlichen Beitrag addiert, den dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen tragen müssen.

Wer stattdessen in eine private Krankenversicherung einzahlt, wird ebenfalls zusätzlich belastet: Die Verbraucherzentralen gehen im Schnitt von einem Beitragssatz 18 Prozent im kommenden Jahr aus.

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Pflegeversicherung: Diese Abgaben werden fällig

Auch in die Pflege muss in Deutschland mehr investiert werden: Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Menschen mit mehr als einem Kind fallen die Beitragssätze gestaffelt nach Kinderzahl geringer aus. Kinderlose zahlen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 Prozent ohne Beteiligung des Arbeitgebers.

Stromumlage, dynamische Tarife & Solarpflicht: Was Energie 2025 kostet

Auf dem Strommarkt tut sich im kommenden Jahr so einiges: Laut den Verbraucherzentralen erhöht sich die sogenannte Stromumlage um rund 1,3 auf 3,15 Cent pro Kilowattstunde. Für Familien bedeute dies eine Mehrbelastung von circa 40 Euro im Jahr, für Alleinstehende 20 Euro.

Dafür könnten dynamische Stromtarife für bestimmte Haushalte Vorteile bringen – vor allem für solche, die energieintensiv sind. Anbieter sind im kommenden Jahr verpflichtet, solche Tarife anzubieten. Der Preis richtet sich hier flexibel nach dem aktuellen Börsenpreis und kann sich täglich oder sogar stündlich ändern. Um einen solchen Tarif nutzen zu können, ist ein dynamisches Messsystem, Smart Meter genannt, erforderlich.

Einige Bundesländer setzen darauf, dass der Strom vermehrt aus Erneuerbaren produziert wird: Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Schleswig-Holstein verpflichten Eigenheimbesitzer beim Neubau oder der Sanierung von Dächern dazu, bei einer Größe von mehr als 50 Quadratmetern eine Solaranlage zu verbauen. Gleiches gilt in Bremen ab dem 1. Juli.

Gleichzeitig wird es etwas weniger Geld für Eigenheimbesitzer geben, die mit ihrer Photovoltaikanlage zu viel Strom produzieren und ihn ins Netz einspeisen. 7,95 Cent pro Kilowattstunde gibt es laut Verbraucherzentrale Berlin ab dem 1. Februar, also ein Prozent weniger als bisher. Die Preissteigerung betrifft allerdings nur Neukunden, da die Einspeisevergütung für 20 Jahre festgeschrieben ist.

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Gasnetzentgelte: Familie muss mit 27 Prozent mehr rechnen

Spätestens seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine ist durch den Einbruch der Gasversorgung der Preis für den Rohstoff stark gestiegen. Für das kommende Jahr ist keine Besserung in Aussicht: Da die Gasnetzentgelte steigen, muss der Haushalt einer Familie mit einer Preissteigerung um 27 Prozent, beziehungsweise mit Mehrkosten von 80 Euro rechnen, schreiben die Verbraucherzentralen.

Mindestlohn, Minijob, Wohng- & Kindergeld: Wo es mehr gibt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 12,41 auf 12,82 brutto pro Stunde. Für bestimmte Branchen wie Dachdecker, Gebäudereiniger und im Elektrohandwerk wurde er individuell ausgehandelt. Minijobber dürfen künftig 556 Euro mehr verdienen, ohne in die Steuer- oder Sozialversicherungspflicht zu rutschen. Empfänger von Wohngeld bekommen 2025 im Schnitt 15 Prozent, also 30 Euro mehr. Kurz vor Jahresende stimmte die zerbrochene Ampel noch der Erhöhung des Kindergeldes zu. Pro Kind bekommen Familien ab dem 1. Januar fünf Euro mehr. Kinder bringen zudem weitere steuerliche Vorteile: Der Freibetrag wird um 60 Euro steigen.

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Rente: 22 Millionen Ruheständler dürfen sich freuen

Rund 22 Millionen Ruheständler leben in Deutschland, die sich 2025 über eine Rentensteigerung freuen dürfen: Entschieden wird die Anpassung zwar erst im Frühjahr. Es wird aber mit einem Plus von 3,51 Prozent gerechnet.

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Steuerentlastung: Ausgleich der kalten Progression beschlossen

Trotz fehlender Regierungsmehrheit haben Bundestag und Bundesrat kurz vor dem Jahreswechsel Steuersenkungen beschlossen, um Belastungen aufgrund der sogenannten Kalten Progression ausgleichen. Gemeint sind höhere Steuertarife für Beschäftigte, obwohl deren Einkommenszuwachs ganz oder teilweise durch die Inflation aufgezehrt wird. Vorgesehen ist die Anpassung des Steuer-Grundfreibetrags an die Inflation. Dieser soll 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro steigen, 2026 dann noch einmal um 252 Euro auf 12.348 Euro. Angepasst werden auch die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag.

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Elektronische Patientenakte wird zur Pflicht

Ist das E-Rezept bereits seit diesem Jahr Pflicht, soll sich nun auch die Elektronische Patientenakte etablieren. Freiwillig können sich Verbraucher bereits die Krankengeschichte digitalisieren lassen, damit der Datenaustausch zwischen Ärzten erleichtert wird. Ab dem 15. Januar wird sie in Modellregionen eingeführt, später dann flächendeckend. Wer allerdings die handschriftlichen Notizen der behandelnden Ärzte bevorzugt, kann der Digitalisierung der Daten widersprechen.

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Porto wird teurer – und Briefzustellung langsamer

In Zeiten von E-Mails und Messengerdiensten wird der analoge Brief immer unbeliebter. Gesunkene Nachfrage und steigende Kosten treiben im kommenden Jahr das Porto in die Höhe: 95 Cent soll ein Standardbrief in Zukunft kosten. Postkarten pendeln sich zwischen 70 und 95 Cent ein. Auch der Paketversand wird teurer. Gleichzeitig wird der Post mehr Zeit für die Briefzustellung eingeräumt: Wenn ein Brief schneller als am vierten Arbeitstag nach dem Versand im Briefkasten liegen soll, ist ein Einschreiben erforderlich.

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