Berlin. Eine betriebliche Vorsorge kann für Angestellte eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein. Welche Bedingungen Sie prüfen müssen.
Die Rente der Zukunft ist ein Puzzlespiel. Vorbei sind die Zeiten, in denen die gesetzliche Rente die einzige Einkommensquelle im Ruhestand war. Die künftigen Rentner und Rentnerinnen, von Babyboomern bis Gen Z, puzzeln sich ihre Alterseinkünfte aus vielen unterschiedlich großen Teilen selbst zusammen. Eins davon kann die Vorsorge über die Firma sein.
Man unterscheidet zwei Arten der betrieblichen Vorsorge:
- Betriebsrente
- Entgeltumwandlung
Betriebsrente: Firma legt Geld für Angestellte an
Bei der Betriebsrente, der ursprünglichen Variante, zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt Geld in einen Topf für die Rente der Angestellten ein. Dieses Geld wird dann angelegt, entweder von der Firma selbst oder von beauftragten Investment-Spezialisten. Bietet ein Unternehmen eine solche klassische Betriebsrente an, ist das Mitmachen ein „No-Brainer“. Ohne selbst Geld einzuzahlen, bekommen Angestellte später eine Zusatzrente – besser geht’s nicht.
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Bei der sogenannten Entgeltumwandlung wandeln Mitarbeitende einen Teil ihres Bruttolohns in Beiträge zur Altersvorsorge um. Zusätzlich bekommen sie vom Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent der Einzahlungen. Dazu ist jede Firma verpflichtet.
Da das Geld direkt aus dem Bruttogehalt kommt, sparen Angestellte bis zu einer Höhe von 302 Euro pro Monat für diesen Betrag Steuern und Sozialabgaben. Daher spüren sie die Entgeltumwandlung nicht so stark im Portemonnaie. Das Nettogehalt sinkt dabei nur um etwas mehr als die Hälfte des Einzahlungsbetrags.
Ein Durchschnittsverdiener, der beispielsweise 180 Euro seines Gehalts monatlich umwandelt, hat netto auf dem Konto nur circa 100 Euro weniger. Ein fairer Arbeitgeber gibt zu den 180 Euro noch 20 Prozent dazu, denn so viel spart er auch selbst an Sozialabgaben durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeitenden. Das sind noch mal 36 Euro on top. Es fließen also 216 Euro in die Altersvorsorge.
Aber: Im Ruhestand muss die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge versteuert werden. Ab einer bestimmten Höhe fallen auch die vollen Sozialabgaben darauf an. Zudem sinkt durch das etwas niedrigere Bruttogehalt der gesetzliche Rentenanspruch – wenn auch nur minimal.
Entgeltumwandlung: viele Wege der Durchführung
Das Unternehmen entscheidet, auf welchem Weg das Geld der Angestellten angelegt wird. Bei großen Firmen gibt es häufig sogenannte Pensionsfonds oder Unterstützungskassen. Tarifgebundene Unternehmen legen oft über eine gemeinsame Pensionskasse an. Beides sind Varianten mit geringen Kosten für die Angestellten und lohnen sich durch den Zuschuss in den meisten Fällen.
Viele kleine und mittelständische Unternehmen haben kein einheitliches Vorsorgekonzept. Die einzige Option ist dann eine sogenannte Direktversicherung. Das ist ein Altersvorsorgevertrag zwischen einem Angestellten und einem Versicherer, der über den Arbeitgeber abgeschlossen wird. Entweder als fondsgebundene oder als klassische, zinsbasierte Rentenversicherung.
Rentenversicherungen haben hohe Abschluss- und Verwaltungskosten. Daher lohnen sie sich für die betriebliche Vorsorge nur unter bestimmten Umständen:
- Der Zuschuss der Firma beträgt 20 Prozent oder mehr.
- Und der Mitarbeitende plant, langfristig im Unternehmen zu bleiben.
Denn wenn der Vertrag nach einem Jobwechsel vom neuen Arbeitgeber nicht übernommen wird und der Zuschuss wegfällt, rechnet sich der Vertrag meist nicht mehr.
Relevant ist darüber hinaus der garantierte Rentenfaktor des Vertrags. Das ist der Wert, der entscheidet, wie viel Rente – bezogen auf das angesparte Vertragsguthaben – vom Versicherer monatlich auch wirklich ausgezahlt wird. Der Rentenfaktor ist altersabhängig und bei jedem Anbieter unterschiedlich. Es lohnt sich daher, mehrere Angebote zu vergleichen.
Ein Tipp: Die Einzahlungshöhe sollte so festgelegt werden, dass die monatliche Auszahlung im Ruhestand aller Wahrscheinlichkeit nach innerhalb des Freibetrags für betriebliche Renten liegt. Dann fallen für gesetzlich krankenpflichtversicherte Rentner auf die Auszahlung keine Krankenkassenbeiträge an. Und das macht die Entgeltumwandlung noch einmal besser. Der Freibetrag beträgt dieses Jahr 176,75 Euro und steigt jedes Jahr leicht an.
Vermögenswirksame Leistungen: Alternative oder Ergänzung
Als Angestellter mit durchschnittlichem oder geringem Einkommen lohnt es sich besonders, vermögenswirksame Leistungen (VL) anzulegen. Das geht auch aus dem Gehalt und – was viele nicht wissen – ohne Extrageld vom Arbeitgeber. Der Staat zahlt auch dafür einen Zuschuss, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. 20 Prozent Bonus gibt es zum Beispiel auf die Einzahlungen in einen ETF-Sparplan bis zu einer Höhe von 400 Euro pro Jahr.
Seit der Verdopplung der Einkommensgrenzen Anfang 2024 haben deutlich mehr Menschen Anspruch darauf. Die Zulage ist ein guter Grund, vermögenswirksame Leistungen anzulegen. Ein weiteres kleines, aber besonders effizientes Puzzleteil für die Altersvorsorge.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.