Berlin. Die Energiepreisbremsen sind vorbei, Verbraucher müssen wieder selbst einen günstigen Tarif finden. Sonst kann es doppelt teuer werden.

  • Für Strom und Gas zahlen Verbraucher 2024 wieder mehr
  • Grund ist das Auslaufen der Energiepreisbremse
  • Wann Kunden ihren Tarif kurzfristig kündigen können

Die Strom- und die Gaspreisbremse haben die Energiekosten im Jahr 2023 abgefedert. Eigentlich sollten sie das noch bis Ende März 2024 tun. Dann hat das Bundesverfassungsgericht jedoch vergangenen November den Haushalt der Bundesregierung für nichtig erklärt und Finanzminister Christian Lindner (FDP) musste das vorzeitige Ende verkünden. Mit Jahresbeginn müssen die Verbraucher aus diesem Grund wieder den vollen Preis auf Strom, Wärme und Gas zahlen – so wie dieser in den laufenden Verträgen mit den Versorgern festgehalten ist.

Für Haushalte ist es daher jetzt wichtig, den Arbeitspreis des eigenen Strom- oder Gasvertrags zu kennen. Das ist der Preis pro Kilowattstunde (kWh). Liegt der bei Strom über 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) oder bei Gas über 12 Cent/kWh, greift nun seit Januar keine Preisbremse mehr.

Der Geldratgeber Finanztip empfiehlt in solchen Fällen, möglichst schnell in einen günstigeren Vertrag zu wechseln. Denn die Strom- und Gaspreise sind schon 2023 wieder deutlich gesunken, Neukunden bekommen aktuell Strom bereits für 30 bis 35 Cent/kWh und Gas für rund 7 Cent/kWh.

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Strom und Gas: Wer muss 2024 mit steigenden Energiekosten rechnen?

Die Tarifsuche ist über Vergleichsportale schnell erledigt. Da dort aber auch Anbieter auftauchen, die in der Vergangenheit Verträge missachtet haben und zum Beispiel von der Verbraucherzentrale verklagt wurden, bietet Finanztip eigene Rechner für den Stromvergleich und Gasvergleich an. Problemfälle werden darin aussortiert und Tarife nach verbraucherfreundlichen Kriterien gefiltert. Der Vertragsabschluss findet über Check24 oder Verivox statt, wofür Finanztip einen Teil der Vermittlungsprovision erhält.

Für viele geht das Preisbremsen-Ende aber nicht so glimpflich aus: Wer im Herbst 2022 einen neuen Stromvertrag gesucht hat, fand nur Preise jenseits von 60 Cent/kWh. Wenn der Vertrag damals für zwei Jahre abgeschlossen wurde, läuft die Kündigungsfrist noch bis zum Herbst 2024.

Energiepreise: Abschläge können bei laufenden Verträgen deutlich steigen

In solchen Fällen hat sich der monatliche Abschlag seit Januar schnell um rund 50 Euro erhöht. Auch bei Gas kann die Abrechnung teuer werden, wenn ein Vertragswechsel erst zum Sommer möglich ist – bis dahin stehen noch einige Monate mit hohem Preis, aber ohne Preisdeckel vor der Tür.

Gas und Gasheizung mit Thermostat
Das Ende der Energiepreisbremsen macht Strom und Gas für viele Verbraucher erstmal wieder teurer. © Wolfilser - stock.adobe.com | stock.adobe.com

Bei Fernwärme, mit der 14 Prozent der Haushalte heizen, legte eine Studie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen vergangenes Jahr eklatante Preisunterschiede offen. Die Preise lagen im dritten Quartal 2023 zudem flächendeckend oberhalb der bisherigen Fernwärme-Preisbremse, die bei 9,5 Cent/kWh ansetzt. In vielen Städten hatten die Versorger zum Start der letzten Heizperiode die Preise gesenkt. Dennoch dürfte ein großer Teil der Wärmekunden seit Jahresbeginn 2024 über der Preisbremse liegen, die Abschläge werden entsprechend steigen.

Den Anbieter kann man bei Fernwärme nicht einfach wechseln. Neben dem sparsamen und effizienten Heizen rät Finanztip Fernwärmekunden, ihre Anschlussleistung überprüfen zu lassen. Ist diese unnötig hoch, kann eine Korrektur mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen.

Höhere Steuern und Netzentgelte seit Anfang 2024

Sparen ist 2024 nicht nur bei der Fernwärme angesagt, sondern bei der Energie insgesamt. Denn selbst in günstigen Verträgen steigen in diesem Jahr Abgaben und belasten den Geldbeutel. Bei Fernwärme und Gas gilt die vergünstigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent nur noch bis Ende Februar, ab 1. März werden wieder 19 Prozent abgerechnet. Die Wärme- und Gaspreise steigen dann für alle um etwa elf Prozent – in teuren Verträgen schlägt die Steueranhebung besonders stark zu Buche.

 WärmepumpeGasheizung
EnergiequelleLuft, Erde oder WasserErdgas, Flüssiggas, Biomethan (Biogas), Wasserstoff (H2-ready)
UmweltfreundlichkeitHoch – nutzt ausschließlich erneuerbare EnergienNiedrig – erzeugt CO2
AnschaffungskostenHochNiedrig
BetriebskostenNiedriger – gekoppelt an StrompreisHöher – gekoppelt an Brennstoffpreise
WirkungsgradHoch – bis zu 300 bis 400 Prozent unter optimalen BedingungenNiedriger – zwischen 90 bis 95 Prozent bei modernen Anlagen
LebensdauerLänger – bis zu 20 JahreKürzer – rund 10 bis 15 Jahre
InstallationKomplexer – insbesondere bei Erd- und GrundwasserbohrungEinfacher – keine zusätzliche Infrastruktur nötig
WartungGeringerHöher
PlatzbedarfKann höher sein – primär bei ErdwärmepumpenMeist niedriger
FörderungHoch – es gibt eine staatliche Förderung für Wärmepumpen von bis zu 40 Prozent der GesamtkostenKeine Förderung für klassische Gastherme – unter Umständen wird aber der erneuerbare Anteil (H2-ready) gefördert
CO2-Preisspielt keine RolleSoll in den kommenden Jahren ansteigen – die Folge: Fossile Brennstoffe werden teurer.

Bei Strom hatte die Regierung einen Milliardenzuschuss gestrichen, weswegen die Gebühren für das Stromnetz in diesem Jahr stärker als geplant steigen. Bei einem Verbrauch von 3000 kWh legen die Netzentgelte laut Finanztip um mindestens 100 Euro im Jahr zu. Solange im Stromvertrag eine Preisgarantie steht, sind Kunden vor der Erhöhung aber geschützt. In neuen Stromtarifen werden Anbieter die Kosten dagegen einpreisen.

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Wer seinen Strom- oder Gastarif wechselt, kann mittlerweile wieder auf moderate Preise hoffe. © iStock | axllll

Sonderkündigungsrecht bei steigendem CO2-Preis

Zum Jahreswechsel hat sich der CO2-Preis von bislang 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht. Dadurch hat sich neben Gas und Fernwärme auch Heizöl verteuert. In einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 2000 Litern sind die CO2-Kosten um rund 100 Euro gestiegen, bei einer Gasheizung (20.000 kWh Verbrauch) sind es 86 Euro.

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Auch bei einer bestehenden Preisgarantie dürfen Gasanbieter die höheren CO2-Kosten oft weitergeben, denn viele haben diese Abgabe von der Preisgarantie ausgenommen. Allerdings muss der Versorger schriftlich über die Preisänderung informieren, für Verbraucher gibt es dann ein Sonderkündigungsrecht. Die CO2-Preiserhöhung kann so auch eine gute Gelegenheit bieten, vorzeitig in einen günstigeren Gasvertrag zu wechseln.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung